Aufträge z.L. Gemeinschaft oder Eigentümer sowie Dienstleister-Verzeichnis
Es ist immer klar zu unterscheiden, ob ein Auftrag zu Lasten der Gemeinschaft oder eines einzelnen Stockwerkeigentümers geht. Alles was im Zusammenhang mit den allgemeinen Bauteilen der Gemeinschaft steht, muss grundsätzlich von der Verwaltung in Auftrag gegeben und bezahlt werden.
In den untenstehenden Registern finden Sie einige Dienstleister, welche spezielle für Mit- und Stockwerkeigentum Angebote haben.
Diese Dienstleister können nach verschiedenen Regionen und Branchen gefiltert werden. Bitte beachten Sie, dass ForumStockwerk.ch keine Garantien oder Gewährleistungen für die im Verzeichnis aufgeführten Dienstleister weder anbietet noch übernimmt.
Dienstleister, welche auf dieser Webseite aufgeführt werden möchten, wenden sich bitte per Mail an marketing@forumstockwerk.ch
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WebFab GmbH, Rietlistr. 6, 8172 Niederglatt
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Klares Auftragsverhältnis
Wenn Sie als Stockwerkeigentümer einen Auftrag für eine Arbeit innerhalb Ihres Sonderrechts (Wohnung, Gewerbe, Disporaum) erteilen, dann achten Sie darauf, dass immer Sie als Auftraggeber erscheinen. Werden Veränderungen an den Teilen der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft vorgenommen (tragende Wände, Fassade, Balkone, Gartensitzplatz oder Leitungen) benötigt dies unter Umständen die Zustimmung der Gemeinschaft. Setzen Sie sich bei Unklarheiten mit Ihrer Verwaltung diesbezüglich vor Auftragserteilung in Verbindung, damit hier nicht Unannehmlichkeiten für alle entstehen.
Aufträge zu Lasten der Gemeinschaft nur in Notfällen
Grundsätzlich ist nur die Verwaltung befugt, Aufträge zu Lasten der Gemeinschaft zu erteilen. Ausnahmen sind, wenn an Versammlungen Delegierte oder ein Ausschuss explizit bevollmächtigt wurde, einen Auftrag zu erteilen oder es ist eine Notfall-Situation (z.B. Wasserrohrbruch) und die Verwaltung ist nicht erreichbar. Um weiteren Schaden zu vermeiden, Hat jeder Eigentümer das Recht, einen entsprechenden Auftrag zu vergeben, sofern sich dies nicht aufschieben lässt. Die Verwaltung ist aber über den Vorfall sowie den erteilten Auftrag umgehend zu informieren.
Werden Aufträge von den Eigentümern ohne Rücksprache oder entsprechenden Beschluss oder fehlender Dringlichkeit erteilt, kann es sein, dass der Eigentümer die Kosten dieses Auftrages (allenfalls sogar mit Rückbaukosten) zu tragen hat.
Rechnungstellung:
Rechnungen zu Lasten des Sonderrechts gehen immer zu Lasten des entsprechenden Eigentümers, ausser es wird an der Versammlung etwas anderes beschlossen (z.B. Spülung der Wohnungsabläufe als Sammelauftrag). Rechnungen zu Lasten der Gemeinschaft sind so zu adressieren, dass als Rechnungsempfänger die STWEG, c/o Verwaltung aufgeführt wird.
Mischrechnungen:
Sogenannte Mischrechnungen sollten vermieden werden. Mischrechnungen sind z.B. Malerarbeiten im Treppenhaus (=Allgemeinheit), wenn der Maler gleichzeitig noch die Innenseite der Wohnungstüren (=Sonderrecht) streicht, ausser dies wurde an einer Versammlung entsprechend beschlossen.
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Aufträge für die Gemeinschaft:
Abgeleitet von Art. 712s und Art. 712t ZGB ist die Verwaltung zuständig für die Vergabe von Aufträgen, der Zahlung der Leistungen und der
Verteilung der Kosten gem. Vorgaben aus Reglement oder Beschlüssen oder der budgetierten Positionen.
Rechnungstellung:
Die Rechnungstellung der Dienstleister und Lieferanten hat an die Stockwerkeigentümergemeinschaft, c/o Verwaltung xy zu erfolgen.
Verifizierung der Rechnung:
Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, die Zahlung über die geleisteten Dienstleistungen oder Lieferungen zu kontrollieren (Rechnung / Leistung / etc.). Dies kann auch durch jemanden aus der Gemeinschaft bestätigt werden. Die Freigabe der Zahlung hat jedoch durch die Verwaltung zu erfolgen.
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Verzeichnis von Dienstleistern
In unserem Verzeichnis der Dienstleister finden Sie eine Reihe von Firmen, welche sich bei ForumStockwerk.ch eingetragen haben. Sie können nach Branche und Region suchen. Für die eingetragenen Dienstleister übernimmt ForumStockwer.ch keine Verantwortung. Sollten Sie jedoch mit Anbietern schlechte Erfahrungen machen, sind wir über eine diesbezügliche Information dankbar, damit wir im Wiederholungsfall solche Anbieter aus der Liste streichen können.
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