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Stowepedia - das ABC zum Stockwerkeigentum
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Stichwort | Beschreibung | Auf Fachseite weiterlesen | Seiten-Nr | ähnliche Themen |
|---|---|---|---|---|
Abgrenzung von Kosten | Abgrenzungen von Kosten werden in der Buchhaltung vorgenommen, um bereits Rechnungen auf das Folgejahr aufgrund der Leistungserbringung zu verteilen (z.B. Kosten Serviceabo vom 01.10. bis 30.09. Folgejahr). Bei Stockwerkeigentum ist dies nicht ratsam, da die Kosten bereits bezahlt wurden und bei einer Abgrenzung ein Liquiditätsproblem entstehen kann.
| http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | Jahresabrechnung |
Abrechnung | siehe Jahresabrechnung | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | Jahresabrechnung |
Abstimmung | Alle Beschlüsse, welche in einer Eigentümerversammlung gefasst werden, sind an bestimmte Abstimmungsregeln verknüpft. Diese sind teilweise vom Gesetz oder im Reglement vorgegeben.
Das Stimmrecht kann einem Eigentümer grundsätzlich nicht verwehrt werden, ausser bei der Abstimmung über seinen Ausschluss. Weitere Angaben siehe Stimmrecht (Art. 712e, Ziff. 1, ZGB) | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | Stimmrecht |
Abstimmungs-Quoren | Im Stockwerkeigentum gibt es verschiedene Formen von Abstimmungs-Quoren: das einfache Mehr, das qualifizierte Mehr und die Einstimmigkeit. Je nach Reglement können auch weitere Quoren (z.B. Zweidrittels-Mehrheit) möglich oder Präzisierungen zu den vorgehend erwähnten Abstimmungsarten sowie der Umgang mit der Stimmenthaltung formuliert. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | Stimmenthaltung |
Absturzsicherung | Damit der Zugang auf das Dach in gesicherter Form gewährleistet ist, müssen Dächer mit einer Absturzsicherung versehen sein. Es ist gem. VUV (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) untersagt, Dächer ohne Absturzsicherung zu betreten. Im Falle eines Unfalles, kann die Eigentümerschaft zur Haftung des Schadens herangezogen werden. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Abwahl Verwaltung/Verwalter | Durch Mehrheitsbeschluss an einer Versammlung, kann die Verwaltung abgewählt werden. Unabhängig von den Vertragsvereinbarungen ist eine Kündigung jedrezeit möglich. Der Verwaltungsvertrag ist ein einfacher Auftrag nach Art. 404 OR und kann daher jederzeit gekündigt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/04-03 | 05_04_03 | Abwahl Verwaltung /
was ist eine gute Verwaltung |
abzugsfähige Kosten | siehe steuerlich abzugsfähige Kosten | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_08 | Abrechnung
Steuern |
Aemter in der Gemeinschaft | In einer STWEG können verschiedene Aemter nebst der Verwaltung vergeben werden wie Delegierter, Revisor oder Ausschuss welche aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Ausschüsse werden meist für bestimmte Aufgaben eingesetzt z.B. "Aussensanierung" | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_03 | |
Air BnB | Siehe unter "Vermietung an Dritte" | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_04 | Vermietung an Dritte / Air BnB |
Akontozahlung | Damit die mit der Verwaltung der Gemeinschaft beauftragte Person oder Verwaltung die anfallenden allgemeinen Kosten der Gemeinschaft laufend bezahlen kann, werden aufgrund des Jahresbudgets Akontozahlungen durch die Eigentümer fällig. Diese sind meist quartalsweise oder halbjährlich ausgearbeitet. Ein Budget bleibt solange gültig, bis es durch ein neues ersetzt wird. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_04 | Budget |
alternative Finanzierungsmöglichkeiten | Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Stockwerkeigentümergemeinschaft gibt es bisher wenige. Ausnahmen sind Blankokredite bei Raiffeisen oder teilweise Kantonalbanken.
Daher ist es wichtig, dass der Erneuerungsfonds immer über einen genügenden Stand aufweist um in Notfällen die Arbeiten in Auftrag geben zu können. | http://www.forumstockwerk.ch/07-06 | 07_06_04 | |
Anfechtung Beschlüsse | Wer einen Beschluss einer Stockwerkeigentümerversammlung anfechten will, kann dies innert monatsfrist nach Kenntnisnahme des Beschlussergebnisses bei der zuständigen Behörde machen. Voraussetzung ist, dass diese Eigentümerschaft an der Versammlung den Beschluss abgelehnt hat. Art. 712m, Abs. 2, ZGB oder an der Versammlung weder anwesend noch vertreten war. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_09 | Kenntnisnahme Beschlüsse |
Anfechtung Protokoll | Es ist zu unterscheiden von Anfechtung von Beschlüssen (haben innert monatsfrist nach Kenntnisnahme zu erfolgen) und der Anfechtung des Protokolls. Einsprache gegen Formulierungen im Protokoll können bis zur Verabschiedung (Genehmigung) an der nächsten Versammlung eingebracht werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-04 | 06_04_08 | |
Aufbewahrungspflicht | Bei der Aufbewahrungspflicht ist zu unterscheiden von Akten und allgemeine Dokumente; | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_10 | |
Aufgaben der Verwaltung | Gemäss Art. 712s und 712t ZGB hat die Verwaltung primär folgende Aufgaben | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_01 | Verwaltung |
Ausbildung in der Immobilienbranche | Für die Ausbildung und Prüfungsabnahme von anerkannten Titeln in der Immobilienbranche ist der SVIT (Schweiz. Verband der Immobilien-Treuhänder) vom Bund beauftragt worden. Der SVIT, aber auch andere Schulen und Institute bieten verschiedenen Lehrgänge hierzu an. Für Quereinsteiger gibt es ebenfalls verschiedene Anbieter von Kursen und Lehrgängen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-09 | 06_09_01 | Kurse, Schule |
Ausländer und Grundstückerwerb | Regelt die Auflagen für Ausländer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben wollen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_08 | |
Ausschliessliches Benutzungsrecht | Das ausschliessliche Benutzungsrecht (teilw.Sondernutzungsrecht genannt) umschreibt Bereiche, welche grundsätzlich Allgemein sind, jedoch einer einzelnen Eigentümerschaft zur ausschliesslichen Nutzung (z.B. Gartensitzplatz oder Terrasse) zugewiesen sind. Der Begriff "ausschliessliches Nutzungsrecht" ist im Gesetz bisher nicht vorgesehen. Die Regelung über dieses Recht mit den Details muss deshalb im Reglement festgehalten werden. (Art. 712b, Abs. 2, Ziff. 1-3 ZGB)
| http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_04 | |
Ausschluss aus der Gemeinschaft | Gem. Art. 649b ZGB kann ein Eigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.Ein Ausschluss kann nur durch ein Gericht verfügt werden und der Weg dahin ist sehr Zeit- und Kostenintensiv. Solche Verfahren können bis ans Bundesgericht gezogen werden und somit eine definitive Entscheidungsdauer von bis zu 5 Jahren verursachen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Ausschuss | siehe Delegierte | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_03 | |
äussere Gestalt | Gem. Art. 712b, Abs. 2, Ziff. 2 gelten Bauteile, welche die äussere Gestalt und das Aussehens des Gebäudes bestimmen als Allgemeine Teile Art. 712b, Abs. 2, Ziff. 2 | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_02 | |
Autorenbeiträge | Dies sind Beiträge, welche von registrierten Autoren, Diese Beiträge werden von ForumStockwerk vor der Publikation kontrolliert. | http://www.forumstockwerk.ch/13-00 | 13_00 | |
Autorenmitglieder | Auflistung der bei ForumStockwerk.ch aktiven Autoren | http://www.forumstockwerk.ch/11-03_05 | 11_03_03 | |
Barrierenfreiheit | Barrierenfreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Lebensräumen, die es allen Menschen ermöglicht, ohne fremde Hilfe zuzugreifen und zu nutzen. Dies umfasst nicht nur physische Zugänglichkeit, wie Rampen und Aufzüge, sondern auch digitale Barrierefreiheit, die sicherstellt, dass Websites und Anwendungen für alle Benutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Benötigen Bauvorhaben Bewilligungen, wird zunehmend die Umsetzung der Barrierenfreiheit als Bedingung für die Ausstellung der Baubewilligung vorausgesetzt | http://www.forumstockwerk.ch/07-01 | 07_01_05 | |
Baubewilligung | Soll ein Bauvorhaben im Sonderrecht oder im Bereich des ausschliesslichen Nutzungsrecht oder im Allgemeinen Bereich der Gemeinschaft umgesetzt werden, bedarf dies unter Umständen der Baubewilligung. Dies ist vor einer allfälligen Abstimmung abzuklären und die daraus resultierenden Auflagen entsprechend im Projekt umzusetzen. | http://www.forumstockwerk.ch/07-06 | 07_06_01 | Bauen & Sanieren
Umbauten im Sonderrecht |
Baugarantie | Bei Garantieansprüchen / Mängelrügen sind sowohl Form als auch Zeitpunkt der schriftlichen Einsprachen massgeben. Es ist auch hier wieder zu unterscheiden zwischen Sonderrecht und den allgemeinen Bauteilen | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_03 | |
Baugesuche | siehe Baubewilligung | http://www.forumstockwerk.ch/07-06 | 07_06_01 | |
Baugutachten | Bestehen bei der Immobilien Schäden oder Unsicherheit über die Ausführung von Arbeiten, so kann ein Baugutachten Klarheit darüber geben, ob hier Handlungsbedarf ist und wer allenfalls in die Pflicht genommen werden kann.
Baugutachten im Allgemeinen sollten in der Regel von der Gemeinschaft in Auftrag gegeben werden. Gibt dies ein einzelner Eigentümer in Auftrag, so ist der Auftraggeber auch für die Kosten verantwortlich, ausser die Gemeinschaft klärt sich im Nachhinein einverstanden die Kosten oder einen Teil der Kosten zu übernehmen. | http://www.forumstockwerk.ch/07-02 | 07_02_02 | |
Bauherrenberatung | Eine Bauherrenberatung kann unter Umständen als externe Stelle die Anliegen und Probleme einer Gemeinschaft im Zusammenhang mit Garantieansprüchen oder Beurteilung von Schäden oder möglichen Schäden gut und neutral beraten und die weiteren Schritte vorschlagen. | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_02 | |
Bauleitung | Auch im Stockwerkeigentum empfiehlt es sich, bei grösseren Bauvorhaben eine Bauleitung einzusetzen. Dies kann die Verwaltung gegen separates Entgelt oder ein Delegierter oder ein Ausschuss oder eine externe baufachlich bewanderte Stelle übernehmen. Eine Bauleitung koordiniert zwischen den Bauhandwerkern, der Gemeinschaft und der Verwaltung und informiert die beteiligten Personen und überwacht auch die Ausführung der Arbeiten. | http://www.forumstockwerk.ch/07-06 | 07_06_04 | |
Baumängel | Baumängel sind ärgerlich und oft nur mühsam in Ordnung zu bringen. Häufig ist aber auch der Anspruch der Eigentümerschaft an die Ausführungen von Bauarbeiten nicht in dem Masse gegeben, wie dies die einzelnen Eigentümer subjektiv wahrnehmen. Beispielsweise ist es kein Baumangel, wenn der Kellergang nicht gestrichen wurde. Hier sind die SIA-Normen für das schweiz. Bauwesen entscheidend.
Zudem kommt es darauf an, ob die Auftragserteilung nach SIA oder als einfacher Auftrag nach OR gegeben wurde. Wichtig ist auch immer, wer der Auftraggeber ist und welche Bereiche der Stockwerk-Immobilie es betrifft (Sonderrecht oder Allgemeine Teile). Weitere Infos hierzu im Fachteil "Baugarantie" | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_03 | Baugarantie |
Baurechtsverträge | Baurecht ist dann gegeben, wenn ein Grundstückbesitzer einem Ersteller das Recht gibt, auf seinem Grund eine Immobilien zu erstellen und ihm den Boden gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Dies wird in einem sogenannten Baurechtsvertrag festgehalten, welcher auch im Grundbuch eingetragen werden muss, damit er verpflichtend ist.
Baurechtsverträge können bis zu 100 Jahren Nutzung ausgestellt werden und sollten über die Konditionen (Zinszahlung für den Boden oder andere Entschädigungen) und über den soganannten Heimfall (Ablauf der Nutzungsfrist) klar Auskunft geben. Aelter Verträge sind hier teilweise mangelhaft formuliert, so dass Interpretationsprobleme entstehen können. Zudem gibt es einige Hypothekargeber, welche im Zusammenhang mit Immobilien im Baurecht ablehenend sind oder entsprechende Auflagen machen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_09 | |
Bauverträge | Bauverträge sind für eine Stockwerkgemeinschaft eher selten. Bei umfassenden Sanierungen oder Ergänzungsbauten könnte dies zum Zuge kommen. Hinwegen werden Sanierungen oder Ersatz von technischen Einrichtungen (z.B. Heizung) über einen Auftrag nach SIA 1xxx oder Art. xxx OR abgewickelt
Wird eine Stockwerkeigentümergemeinschaft neu erstellt, so wird der Bauvertrag in der Regel zwischen der Bauherrschaft und dem Veräusserer abgeschlossen und dieser schliesst einzlne Verträge mit den interessierten Käufern der Objekte ab. | http://www.forumstockwerk.ch/07-06 | 07_06_01 | |
Begründung Stockwerkeigentum | siehe Begründungsakt | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_06 | Begründung , Art. 712b ZGB |
Begründungsakt | Dies sind die Dokumente, welche anlässlich der Begründung beim Grundbuchamt, in dem sich die neue STWEG befinden wird, eingetragen sind. Dazu gehören nebst der Umschreibung was zu einzelnen Einheiten ausgestaltet wird auch die Angabe der Wertquoten und die vorhandenen Pläne und Skizzen. Diese Pläne müssen nicht definitv sein, da es im Verlauf der Erstellung der Baute ode auch auf Wunsch eines Käufers einer Einheit Veränderungen geben kann. Nach Fertigstellung der Baute, sind die definitiven Pläne einzureichen, was häufig nicht gemacht wird. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_06 | Begründung , Art. 712b ZGB |
Beschlussfähigkeit | Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist nur dann gegeben, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer anwesend oder vertreten sind und diese mindestens die Hälfte aller Wertquoten innehaben.
Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so muss nach einer Wartefrist von mindestens 10 Tagen eine zweite Versammlung einberufen werden. Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Stockwerkeigentümer anwesend oder vertreten sind, unabhängig der vertretenen Anteile. Art. 712p, Abs. 1, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_03 | |
Betreibung gegen einen einen Eigentümer | Ist ein Eigentümer mit den Zahlungen gegenüber der Gemeinschaft im Rückstand, so kann die Verwaltung die Betreibung einleiten. Soll weiterhehend auch ein Pfandrecht zu Gunsten der Gemeinschaft erstellt werden, sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen. Siehe dazu "Pfandrechtseintrag" | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 06_03_11 | Inkasso |
Betreibung gegen Stockwerkeigentümergemeinschaft | Gegen eine Stockwerkeigentümer kann am Ort der gelegenen Liegenschaft eine Betreibung eingeleitet werden. Diese wird danach der Verwaltung zur Kenntnis zugestellt.
Gem. BGE 119 II 404, geht eine solche Betreibung nicht automatisch auf die einzelnen Eigentümer über, auch wenn diese im Rahmen der solidarischen Haftung in der Pflicht stehen. Art. 712i, Abs. 2, ZGB
| http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Betreibung von Stockwerkeigentümern | siehe Inkasso | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | |
Betriebskosten | siehe Unterhaltskosten | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | |
Bewertungsmethodik | Eine Arbeit über die Bewertungsmethodik für den Realwert der Immobilie, welche auf dem Lebenszyklusmodell basiert von Beat Salzmann | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_02 | |
Bilanz im Stockwerkeigentum | Für eine saubere Buchführung einer STWEG ist das Führen einer Bilanz Voraussetzung, um einen sauberen Nachweis über die vorhandenen Vermögenswerte und den Erneuerungsfonds zu erhalten. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_02 | |
Branchensoftware für STWE | siehe Seite "Software & Tools" | http://www.forumstockwerk.ch/06-08 | 06_08_01 | |
Briefliche Abstimmung | Dies ist eine Abstimmungsform, welche grundsätzlich für Stockwerk- und Miteigentum zugelassen wäre, jedoch nur selten angewendet wird. Während der Covid-Pandemie, war dies aufgrund der Verordnung des Bundesrates möglich, da Präsenzversammlungen nicht zugelassen waren. Die Form der brieflichen Abstimmung ist zulässig, wenn dies im Reglement oder in einer Eigentümerversammlung mit Einstimmigkeit nachträglich vereinbart wurde.
Art. 66, Abs. 2, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_11 | Abstimmungen |
Buchhaltung einer Gemeinschaft | Um Ende Jahr den einzelnen Eigentümern eine Uebersicht der angefallenen Kosten geben zu können, ist es sinnvoll, wenn eine saubere Buchhaltung geführt wird. Im Gegensatz zu Mietliegenschaften oder dem allgemeinen Verständnis von Finanzbuchhaltung, ist es aber eine Verteilung der angefallenen Kosten. Um nicht in Liquiditätsprobleme zu kommen, ist es daher sinnvoll, die Buchhaltung als Kostenabrechnung zu führen und möglichst auf Abgrenzungen zu verzichten. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_01 | |
Budget | Damit die mit der Verwaltung der Gemeinschaft beauftragte Person oder Verwaltung die anfallenden allgemeinen Kosten der Gemeinschaft laufend bezahlen kann (Energie, Strom Allgemein, Wasser/Abwasser, Hauswartung, Versicherung, Verwaltung, etc.) wird der Gemeinschaft anfangs der Abrechnungsperiode ein Budget vorgelegt. Dieses basiert vor allem auf den Vorjahreswerten, aber auch den Positionen des laufenden Unterhaltes sowie die vorgesehenen Sanierungen und ausserordentlichen Aufwendungen.
Um nicht in Liquiditätsprobleme zu kommen, ist es sinnvoll, genügend Reserven einzubauen. Insbesondere Anfang des Kalenderjahres werden immer relativ hohe Summen (Versicherungsbeiträge, Service-Abos, etc.) fällig, für die genügend Mittel zur Verfügung stehen müssen. Somit sollte das Budget jeweils eine genügend hohe Reserve aufweisen. Wird das budgetiert Geld nicht benötigt, so erhalten die Eigentümer Ende der Abrechnungsperiode eine Gutschrift, welche meist mit der nächst fälligen Budgetrate verrechnet wird. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_04 | |
Casafair Schweiz | Casafair Schweiz, Bollwerk 35, 3001 Bern www.casafair.ch | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_04 | Verbände |
Contracting | Für gewisse Leistungen (z.B. Fernwärme) werden häufig sogenannte Contracting-Verträge zwischen dem Lieferanten und entweder der gesamten Gemeinschaft oder jedem einzelnen Eigentümer abgeschlossen.
Bei einer Handänerung einer Einheit ist jeweils zu beachten, dass Contracting-Verträge, welche auf den jeweiligen Eigentümer lauten, umgemeldet werden und dies im Kaufvertrag bereits vertraglich gestgehalten wurde. | http://www.forumstockwerk.ch/04-03 | 04_03_06 | |
Dachkontrolle | Bei einer Dachkontrolle führt ein Unternehmen eine Kontrolle der gesamten Dachkonstruktion durch (Ziegel, Abdeckungen, Fugen, Abläufe, etc.) und entfernt auch störende Sachen (Grünwuchs, Abfälle, etc.). Es wird empfohlen, ein solches Abo abzuschliessen, damit allfällige Schäden oder Baumängel am Dach frühzeitig erkannt werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_07 | |
Datenschutzgesetz im Bereich Stockwerkeigentum | Das revidierte Datenschutzgesetzt (revDSG) vom Sept. 2023 greift auch bei Stockwerkeigentümergemeinschaften resp. deren Verwaltungen. Schützenswerte Daten einzelner Personen dürfen nicht ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden. Weitere Ausführungen unter dem Kapitel "Datenschutz"; rev. DSG Sept. 2023 | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_13 | |
Déchargen-Erteilung | Die Erteilung der Décharge an die Verwaltung bedeutet, dass der Verwaltung für den abgelaufenen Zeitraum die Entlastung erteilt wird. Das heisst, dass die Arbeiten nach Auflagen von Gesetz und Aufträgen der Gemeinschaft ordnungsgemäss ausgeführt wurden. Hat die Verwaltung die Décharge erhalten, kann es problematisch sein, diese für bisherige Versäumnisse haftbar zu machen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_05 | |
Delegierte | Die Versammlung kann Delegierte oder einen Ausschusswählen, denen gewisse Aufgaben zugeteilt werden. Diese können vielfältig sein. Es ist deshalb empfehlenswert, dies in einem Pflichtenheft aufzuführen. Delegierte oder Ausschüsse sollten keine Kompetenzen für Auftragserteilung haben. Diese sollten gem. Art. 712s ausschliesslich über die gewählte Verwaltung erteilt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_03 | Ausschuss |
Dienstleister | s. Externe Dienstleister | http://www.forumstockwerk.ch/06-07 | 06_07_04 | |
Digitale Dokumente | Heute werden zunehmend die Dokumente digital ausgetauscht und gespeichert. Wichtig ist dabei, dass bei einem Wechsel der Verwaltung sichergestellt ist, dass die Form der digitalen Dokumente auch von Dritten ohne zusätzliche Softwaretools gelesen und verarbeitet werden können. In Originalform aufbewahrt werden müssen jedoch nach wie vor diverse Dokumente: Kaufverträge / Testament (mit Anweisungen zur Verwendung von Wohneigentum) / von den Versammlungsleitenden unterzeichnete Protokolle der Eigentümerversammlungen) | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_11 | Aufbewahrungspflicht |
Dringliche Massnahmen | Art. 712s, Abs. 1, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
Durchgangsverbot | siehe richterliches Verbot | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | |
Eigenmietwert | Wer Wohneigentum besitzt und darin lebt, muss den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Diese Steuer fällt bei Bund und Kanton seit 1934 an. Anlässlich der Volksabstimmung vom 28.09.2025 wurde der Bund beauftragt, der Eigentmietwert wieder abzuschaffen und dafür auf Zweitwohnungen eine Steuer zu erheben . Der Wert für die Berechnung des Eigentmietwertes wird in der Regel durch die Gemeinde festgelegt, in welcher sich das Objekt befindet und gilt für Hauseigentümer wie auch Stockwerkeigentümer. Dies wird als Einkommen deklariert, auch wenn Sie mit dem Eigentum keine Einkommen erzielen. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_07 | |
Eigentümerwechsel | Wird eine Einheit verkauft, so sind relativ viele Punkte zu beachten, damit alles reibungslos abläuft. Dazu gehört auch die rechtzeitige Information an die Verwaltung und sowie den Angaben, wie mit den Kosten und bisherigen Beiträgen für die laufende Abrechnungsperiode zu verfahren ist. | http://www.forumstockwerk.ch/05-05 | 05_05_03 | Kauf / Verkauf |
Eigentumsverhältnisse | Es gibt verschiedene Formen von Eigentumsverhältnissen. Von Alleineigentum über Miteigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften bis hin zu den Aktiengesellschaften und Stiftungen können alle tockwerkeigentum oder Miteigentum besitzen. Wesentlich innerhalb der Stockwerkeigentümer- oder Miteigentümergemeinschaft ist lediglich, dass die Einheiten immer nur eine Kopfstimme innerhalb der STWEG/MEG besitzen. Es muss vorher geregelt werden, wer die Vertretung bei Eigentumsverhältnissen mit mehr als einer Person gegenüber der STWEG/MEG wahrnimmt. Dies muss mit einer schriftlichen Vollmacht belegt werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/07-01 | 07_01_02 | |
Einberufung Versammlung | Dies ist die Frist, welche im Reglement vorgesehen ist, um STOWE-Versammlungen einzuberufen. Nebst der Frist ist auch zu beachten, was alles mit der Einberufung (Einladung) mitgeschickt werden muss (Traktandenliste, Abrechnung, etc.). Wird die Frist verpasst und an der Versammlung sind alle Eigentümer anwesend, kann darüber abgestimmt werden, ob die Versammlung trotzdem durchgeführt werden darf. Kommt keine Einstimmigkeit zustande, entsteht eine unklare Situation, da bisher noch kein Gericht über diesen Punkt geurteilt hat. Die Lehrmeinung ist, dass.... | http://www.forumstockwerk.ch/06-04 | 06_04_03 | Einberufung Versammlung
Art. 712n, Abs. 1, ZGB
Einladung Versammlung
Art. 712s, ZGB |
einfache Gesellschaft | Häufig bestehen juristische "einfache Gesellschaften", zusammengesetzt aus mehreren Körperschaften (Private, Firmen, etc.), welche sich eine Stockwerkseinheit teilen. Dabei ist zu beachten, dass die einfache Gesellschaft nur über eine Stimme an der Versammlung verfügt und die einfache Gesellschaft auch durch einen Repräsentaten mit Vollmacht vertreten sein sollte. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_01 | |
einfaches Mehr | Sofern im Reglement oder von einer Versammlung mit einem gültigen Beschluss nichts anderes vereinbart wurde, werden die meisten Abstimmungen nach einfachem Mehr durchgeführt. Das einfache Mehr wird von den anwesenden und ordentlich vertretenen Eigentümern aus berechnet. Bei z.B. 7 Anwesenden und 2 abwesenden Eigentümer (jedoch mit Vollmacht), bedarf es zur Annahme eines Antrages 5 JA-Stimmen. Beachten Sie, dass es je nach Reglement unter Umständen bezüglich der Interpretation der "Anwesenden" anderslautende Abmachungen geben kann. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_02 | Stimmrecht |
Einladefrist | Um eine Versammlung ordentlich durchführen zu können, sind gewisse Unterlagen eine bestimmte Zeit im voraus den Eigentümern zuzustellen. Welche Unterlagen dies sind und wie die Frist ausformuliert ist, entnehmen Sie dem Reglement. In der Regel ist eine Zeitspanne von 10 bis 21 Tagen in den Reglementen hinterlegt. Ist nichts angegeben, so gelten gemäss Lehre 10 Tage als angemessen und zumindest muss die Traktandenliste mit den Abrechnungsunterlagen der Einladung beigelegt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-04 | 06_04_03 | |
Einladung der Eigentümer zur Versammlung | s. Stichwort Einberufung Versammlung | http://www.forumstockwerk.ch/06-04 | 06_04_03 | |
Einsetzen einer Verwaltung bei neuer STWEG | Das Einsetzen einer neuen Verwaltung bei einer STWEG oder MEG kann entweder durch den Bauherrn oder an der ersten ordentlichen Versammlung bestimmt werden. Das Ersetzen von Verwaltungen, wird unter "Definition einer guten Verwaltung" erläutert. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_02
05_04_03 | |
Einstimmigkeit | Einstimmigkeit nach Art. 712xxx, ZGB bedeutet die Zustimmung aller Eigentümer. Es gibt Reglemente, in welchen formuliert ist, dass die Einstimmigkeit nur von allen an der Versammlung Anwesenden oder Vertretenen gilt. Gemäss Bundesgerichtsentscheid, muss jedoch immer von allen Eigentümern, egal ob anwesend oder abwesend, ausgegangen werden.
Ob das vorgängige oder nachträgliche Einholen der Zustimmung von an der Versammlung nicht anwesenden Personen zulässig ist, ist umstritten und hierfür hat sich das Budesgericht bisher auch nicht geäussert. Von einem solchen Vorgehen raten wir ab, da ein solcher Beschluss auch nachträglich angefochten werden könnte.
Das Gesetz sieht für nachfolgende Handlungen in der Stockwerkeigentümergemeinschaft die Einstimmigkeit zwingend vor: | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_04 | |
eMobilität | eMobilität ist nach wie vor ein grosses Thema und ebenfalls nach wie vor im stetigen Wechsel von Möglichkeiten und Angeboten. Unter "Erneuerungen und Erweiterungen Liegenschaften" wird hier näher eingegangen. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_06 | |
energetische Massnahmen | Bei einer Sanierung werden häufig energetische Massnahmen umgesetzt oder sogar verlangt. Die Möglicheiten hierzu inklusive allfälliger Fördergelder sind unter "Erneuerungen und Erweiterungen Liegenschaften" näher beschrieben. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_03 | |
energiefranken.ch | Dies ist eine Website, welche über Schweiz. Förderprogramme für Energie und Mobilität für jede Gemeinde Auskunft gibt. Weitere Informationen hierzu auch unter "Subventionen" | http://www.forumstockwerk.ch/07-05 | 07_05_06 | Subventionen |
Entschädigung Delegierte / Ausschuss | Bei den Entschädigungen für Delegierte und Ausschuss-Mitglieder sollte auch klar vereinbart werden, ob dies mit/ohne AHV-Abzüge erfolgen wird. Üben Privatpersonen Tätigkeiten für diese Aufgaben durch, so ist zwingend auch eine Unfallversicherung (minimal-Police meist max. CHF 100.-) abzuschliessen, damit wenn im Rahmen der Ausübung dieses Amtes ein Unfall geschehen sollte, die Deckung vorhanden ist. Ansonsten wäre die Gemeinschaft haftbar. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_04 | Delegierte / Ausschuss |
Erbengemeinschaft | Eine Erbengemeinschaft kann als Eigentümerin einer Stockwerkseinheit auftreten. Jedoch ist zu beachten, dass aufgrund des Erbscheins klar ist, wer alles berechtigter Erbe ist. Zudem ist ein Erbenvertreter zu bestimmen, welche als Ansprechsperson für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einheit gilt und welcher ebenfalls das Stimmrecht an der Versammlung wahrnehmen kann. | http://www.forumstockwerk.ch/05-01 | 05-01-08
| Rechtsformen
Stimmrecht an Versammlung |
Erbrecht | Ein Erblasser kann verfügen, dass sein bisheriges Alleineigentum in Stockwerk umgewandelt wird (Kapitel "Neuerstellen einer STWEG / Umwandlung Mietliegenschaft in Stockwerkeigentum". Ebenfalls kann eine Erbengemeinschaft in den Besitz einer STWE-Einheit gelangen (Kapitel "Chancen und Gefahren im STWE" / "Erbengemeinschaft als Eigentümerschaft") | http://www.forumstockwerk.ch/05-01 | 05_01_07 | |
Erfolgsrechnung im Stockwerkeigentum | Eine Erfolgsrechnung mit Ausweis von Gewinn oder Verlust gibt es im Stockwerkeigentum eigentlich nicht. Die Abrechnung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist eine reine Kostenabrechnung. Sämtliche Kosten werden den einzelnen Einheiten aufgrund ihrer Anteile berechnet und mit den bisherigen Akonto- oder Budgetzahlungen verrechnet. In dem Sinne gibt es gegenüber einem Budget einen Ueberschuss oder eine Unterdeckung. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_02 | |
Erklärvideos | s. YouTube-Kanäle | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-07 | 11_02_07 | |
Erneuerungsfonds | Der Erneuerungsfonds dient dazu, zukünftige Erneuerungen und umfassende Sanierungen zu decken. Die Einlagen sollten daher aufgrund der zu erwartenden Lebensdauer der einzelnen Bauteile im ERF hinterlegt werden. In Verständnis vom Erneuerungsfond herrschen nach wie vor alte und gefährliche Auffassungen, was dazu führen kann, dass im Bedarfsfall nicht genügend Mittel vorhanden sind und die notwendigen Arbeiten mit Zusatzmitteln oder nur notdürftig ausgeführt werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_05 | |
Erneuerungsfonds Planung | Eine seriöse Planung und damit die damit verbundenen jährlichen Einlagen in den Erneuerungsfonds ist ein wichtige Aufgabe einer Gemeinschaft. Normalerweise macht dies die beauftragte Verwaltung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die heute aktuellen Erkenntnisse für die Berechnung der Einlagen berücksichtigt werden. Die Formulierungen in den Reglementen beruhen meist auf einem Wissensstand von früher, welcher heute in keiner Weise mehr die effektiven Kosten abzudecken vermag. | http://www.forumstockwerk.ch/07-05 | 07_05_02 | |
Ersatz der Verwaltung | Soll eine andere Verwaltung gewählt werden, so geschieht dies mit Versammlungsbeschluss. In der Regel ist das einfache Mehr genügend. Das Ersetzen von Verwaltungen, wird unter "Definition einer guten Verwaltung" erläutert. | http://www.forumstockwerk.ch/05-04 | 05_04_03 | |
Erstversammlung | siehe Konstituierende Versammlung | http://www.forumstockwerk.ch/07-01 | 07_01_09 | Konstituierende Versammlung |
externe Dienstleister | Firmen und Selbständigerwerbende, welche Dienstleistungen auf dem Bereich Stockwerkeigentum erbringen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-07 | 06_07_04 | |
Fachgruppenmitglieder | Liste der an dieser Seite aktiv mitarbeitenden Fachpersonen | http://www.forumstockwerk.ch/11-03-02 | 11_03_02 | |
Fachzeitungen & Fachzeitschriften | Einige uns bekannte Fachzeitungen & Fachzeitschriften, welche Stockwerkeigentum berücksichtigen, sind unter "Fachzeitschriften / Literatur / Kurzfilme" aufgelistet | http://www.forumstockwerk.ch/11-02 | 11_02_05 | Fachzeitschriftn |
Fahrverbot | siehe richterliches Verbot | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | |
Feedback an ForumStockwerk senden | Auf dieser Seite können Sie uns Ihre Mitteilung zustellen. | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-08 | 11_02_08 | |
Finanzflussrechnung mit Wirtschaftlichkeitsüberlegungen | Eine Kalkulation basierent auf den Sanierungs-Zyklen einer Immobilie, auch anwendbar im Stockwerkeigentum, um den Bedarf des Erneuerungsfonds über die gesamte Lebensdauer auszuweisen (mit Excel als Kalkulationstool) | http://www.forumstockwerk.ch/07-02 | 07_02_03 | |
Förderbeiträge | Vor allem bei energetischen Sanierungen und Investitionen sprechen diverse öffentliche Stellen Unterstützung oder Subventionen aus. Eine Uebersicht ist auf der Website www.energiefranken.ch ersichtlich | http://www.forumstockwerk.ch/07-05 | 07_05_06 | Subventionen |
Forumsbeiträge | Dies sind Beiträge von Nutzern zum Thema rund um Stockwerk- und Miteigentum. | http://www.forumstockwerk.ch/09-01 | 09_01_01 | |
Friedensrichter | siehe Schlichtungsbehörde | http://www.forumstockwerk.ch/04-09 | 04_09_03 | Schlichtungsbehörden |
Garantieansprüche | Nach Bauarbeiten, Sanierungen oder auch Ersatz von Geräten besteht ein Garantieanspruch. Je nach Auftraggeber (Eigentümer im Sonderrecht oder Gemeinschaft im Allgemeinen Teil) muss geregelt sein, wer allfällige Garantieansprüche oder Mängelrügen geltend macht | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | Garantien |
Garantiefristen | nach Erstellung von Bauteilen oder Lieferung von technischen Einrichtungen werden meist Garantien ausgesprochen. Je nach Erteilung des Auftrages nach SIA oder nach OR sind diese Garantien rechtzeitig wahrzunehmen | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | Garantien |
Gebäudeversicherung | siehe Versicherungen | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_06 | |
Gefahrenkarten | Es gibt verschiedene Arten von offiziellen Gefahrenkarten in der Schweiz. Die eine betrifft möglich Gefahren durch Naturereignisse (s. Naturgefahrenkarte). Die andere betrifft den Standort der Liegenschaft, ob durch ehemalige Nutzung der direkte Boden oder der nahegelegene Boden mit Schadstoffen kontanimiert sein könnte. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_07 | |
Gemeinschaftliche Teile einer STWEG | Gemeinschaftliche Teiler einer zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaft, welche nicht als Sonderrecht ausgeschieden werden:
- der Boden der Liegenschaft und das Baurecht, kraft dessen gegebenfalls das Gebäude erstellt wird
- die Bauteile, die für den Bestand, di konstruktive Gliederung und Festigkeit des Gebäudes oder der Räume anderer Stockwerkeigentümer von Bedeutung sind oder die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes bestimmen
- die Anlagen und Einrichtungen, die auch den anderen Stockwerkeigentümern für die Benutzung ihrer Räume dienen (z.B. Umgebung, Keller)
Art. 712b, Abs. 2, Ziff. 1-3, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_02 | |
Generalversammlung | siehe Versammlung | http://www.forumstockwerk.ch/06-04 | 06_04 | |
GEO-Daten | Kantone und Bund starten die Entwicklung einer neuen nationalen Plattform, die langfristig alle amtlichen Geodaten der öffentlichen Verwaltungen zusammenführen wird. Das Projekt baut auf einer 25-jährigen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie auf dem Erfolg von map.geo.admin.ch auf. | http://www.forumstockwerk.ch/03-10 | 03_10_03 | |
Gerichtsentscheide | für Gerichtsentscheide im Bereich Stockwerkeigentum wird auf die Seite des Bundesgerichts verwiesen www.bger.ch oder dann auf die Seite | http://www.forumstockwerk.ch/04-02 | 04_02_01 | |
Geschichte des Stockwerkeigentums in der Schweiz | Einen kurzen Ueberblick über die Geschichte des Stockwerkeigentums in der Schweiz finden Sie auf der Seite "Wie funktioniert Stockwerk- und Miteigentum" | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_01 | |
Gesetzesgrundlagen | Die wesentlichsten Gesetzestexte rund um Stockwerk- und Miteigentum finden Sie unter Recht & Politik "Massgebliche Gesetzestexte" | http://www.forumstockwerk.ch/04-01 | 04_01 | Recht & Politik/Massgebliche Gesetzestexte |
Gesetzesrevisionen | Auf der Seite "Massgebliche Gesetzesartikeln" finden Sie auf der Seite "Recht & Gesetz" | http://www.forumstockwerk.ch/04-08 | 04_08 | Recht & Politik/Revision Geseztesartikeln |
Gesetzestexte | Die wesentlichsten Gesetzestexte rund um Stockwerk- und Miteigentum finden Sie unter Recht & Politik "Massgebliche Gesetzestexte" | http://www.forumstockwerk.ch/04-01 | 04_01 | Recht & Politik/Massgebliche Gesetzestexte |
GGSt | siehe auch Grundstückgewinnsteuer | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_16 | Steuern |
GIS | GIS-Daten (Geographic Information System) sind öffentlich zugängliche GEO-Daten. Kantone und Bund starten die Entwicklung einer neuen nationalen Plattform, die langfristig alle amtlichen Geodaten der öffentlichen Verwaltungen zusammenführen wird. | http://www.forumstockwerk.ch/03-10 | 03_10_03 | |
Gönner von ForumStockwerk | Werden Sie Gönner dieser Seite und unterstützen Sie damit die stetige aktuelle Berichtserstattung und )nformationen für Eigentümer und Verwaltungen | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-03 | 11_00_03 | |
Grundbuchamt | Das Grundbuch ist ein staatliches Register der dinglichen Rechte an Grundstücken. Die Begründung, Änderung, Übertragung und Aufhebung solcher Rechte erfolgt grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch. Zusammen mit der amtlichen Vermessung leistet es damit einen entscheidenden Beitrag für die Sicherung des Grundeigentums. | http://www.forumstockwerk.ch/04-02 | 04_09_02 | |
Grunddienstbarkeitsverträge | Auch Servitute genannt. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_05 | Grunddienstbarkeiten |
Grundpfandrecht | Grundpfandrechte begründen im Sachenrecht Pfand- und Verwertungsrechte an Grundstücken, denn der Eigentümer des Grundstücks ist zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet, wenn gegen ihn ein vollstreckbarer Zahlungsanspruch aus der durch das Grundpfandrecht gesicherten Forderung besteht. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | Inkasso |
Grundstock | Der Grundstock kann zur Liquiditätssicherung eingerichtet werden, damit hohe Rechnungen oder unerwartete dringende Reparaturen oder Beitragsausfälle besser überbrückt werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_06 | Reservefonds |
Grundstück im Sinne des Gesetzes | Der Begriff "Grundeigentum" ist in Art. 655 ZGB umschrieben | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_03 | |
Grundstückgewinnsteuer | Bei Verkauf von Immobilien fallen in der Schweiz Grundstückgewinnsteuern an. Diese sind kantonal geregelt und basieren auf Kaufs- resp. Verkaufswert, den bisher gemachten Investitionen, durch Kauf oder Verkauf bedingte Nebenkosten (Maklergebühren), Besitzesdauer und weiteren kantonal unterschiedlichen Faktoren. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_16 | |
Gutachten | Ein Gutachten kann für verschiedene Sachen erstellt werden. Im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum am häufigsten bei Streitigkeiten um Garantieansprüche anzutreffen. | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | |
Haftpflicht aus Sicht Eigentümer | In welchen Fällen kann ein Eigentümer in die Haftung fallen | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Haftpflicht aus Sicht Verwaltung | In welchen Fällen kann eine Verwaltung in die Haftung fallen | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Haftpflichtversicherung | siehe Versicherungen | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_06 | |
Haftung der Gemeinschaft | Die Gemeinschaft haftet primär gegenüber Dritten, z.B. bei Nichtbezahlung von bezogenen Leistungen. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Haftung der Verwaltung | Entsteht der Gemeinschaft aufgrund des Verhaltens der Verwaltung ein Schaden, so kann die Verwaltung zur Rechenschaft gezogen werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_15 | |
Haftung des einzelnen Eigentümers | Ein Eigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft gewisse Verpflichtungen. Daraus könnte auch eine Haftungsfrage entstehen. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Handänderungen | Verkauf einer Einheit. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_02 | |
Handwerkerpfandrecht | Bei offenen Forderungen eines Handwerkers oder Dienstleisters gegenüber der Gemeinschaft, können diese ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen. Somit weiss ein allfälliger Käufer, dass er mit dem Erwerb dieser Liegenschaft oder Einheit noch Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | Inkasso |
Hauseigentümerverband | Verband auf Ebene Kanton und auch der Schweiz für die Interessensvertretung von Haus- und Grundstückeigentümern. | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_01 | |
Hausordnung | Die Hausordnung ist kein zwingendes Papier. Dieses kann den Umgang der Bewohner untereinander festlegen, jedoch auch weitere Punkte enthalten (z.B. Vereinbarung über die Nutzung der Besucherparkplätze). Um der Hausordnung einen verbindlicheren Charakter zu geben, kann es sinnvoll sein, wenn im Reglement die Hausordnung als einen integrierenden Bestandteil zum Reglement definiert ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_06_09 | |
Hauswartung | Das Einstellen und Ueberwachen ist gem. Art. 712s Aufgabe der Verwaltung. Der Entscheid für die Hauswartung sollte jedoch trotzdem durch die Gemeinschaft anlässlich der Eigentümerversammlung getroffen werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
HEV | siehe Hauseigentümerverband | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_01 | Hauseigentümerverband |
Honorar | siehe Verwaltungs-Honorar | http://www.forumstockwerk.ch/06-'2 | 06_02_02 | Verwaltungs-Honorar |
Horizontales Stockwerkeigentum | Die Begriffe horizontales und vertikales Stockwerkeigentum werden in der Praxis recht verwendet. Horizontales Stockwerkeigentum ist die übliche Form des Eigentums, bei der Eigentum an einem oder mehreren Stockwerken eines Gebäudes erworben wird, typischerweise in Mehrfamilienhäusern. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_05 | Vertikales Stockwerkeigentum |
IG STWE | Interessens-Genossenschaft Stockwerkeigentum: Derzeit wirrd geprüft, ob eine solche Genossenschaft helfen könnte, vorübergehende Darlehen an Gemeinschaften für umfassende Sanierungen zu gewähren. | http://www.forumstockwerk.ch/10-01-01 | 10_01_01 | |
Inkasso | Die Verwaltung ist zuständig für das Inkasso der Budgetbeiträge und sonstigen Zahlungsverpflichtungen der Eigentümergemeinschaft. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | Mahnwesen |
Jahresabrechnung | Bei der Jahresabrechnung werden die effektiv angefallenen Kosten aufgrund der entsprechenden Kostenverteiler auf die einzelnen Einheiten verteilt. Die Summe der verschiedenen Einheiten eines Eigentümers werden dann mit den bisherigen Zahlungen gegebnübergestellt was einen Saldo zu seinen Gunsten oder zu Gunsten der Gemeinschaft ergibt. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | |
Jobs in der Immobilienbranche | siehe Stellenvermittlung | http://www.forumstockwerk.ch/06-09 | 06_09 | Stellenvermittlung |
Kauf | Der Kauf einer Stockwerkseinheit (Wohnung, Gewerbe, Disporaum, Garage, etc.) stellt nebst dem Erwerb einer Form von "Eigenheim" auch den Eintritt in eine Eigentümergemeinschaft dar. Vielen Käufern ist dieses Gefäss "Stockwerkeigentum" mit den Folgen und Konsequenzen nicht bewusst. Daher ist auf der Website eigentlich der ganze Abschnitt "Informationen für Stockwerkeigentümer" wesentlich. | http://www.forumstockwerk.ch/05-00 | 05_00 | |
Kauf für Ausländer | Die Lex Koller regelt die Auflagen für Eigentümer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben möchten. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_08 | |
Kaufverträge | Kaufverträge regeln die Modalitäten über die Einheiten (Sonderrecht) zwischen Verkäufer und Käufer. Sie stellen aber kein Vertragsverhältnis mit der Stockwerkeigentümergemeinschaft dar. Diese Punkte ergeben sich daraus, dass es sich bei den Einheiten um Stockwerkeigentum handelt (gem. Eintrag im Grundbuch) und womit die Verbindung zur STWEG verbindlich gegeben ist. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 04_ | |
Kenntnissnahme von Versammlungsbeschlüssen | Die Frist für eine Einsprache gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung vor Gericht beträgt einen Monat ab Kenntnisnahme. Kenntnisnahme bedeutet folgendes: Der Fristenlauf beginnt je nach Anwesenheit des betroffenen Eigentümers mit der Kenntnisnahme von den Beschlüssen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_09 | Anfechtung von Beschlüssen |
Kinderspielplatz | Insbesondere bei Erneuerungsbedarf wird heute oft diskutiert, ob die Kinderspielplätze aufgehoben werden sollen, da seit einigen Jahren erhöhte Sicherheitsvorschriften hierfür gelten, welche recht kostspielig sein können. Es ist darauf zu achten, dass der Kinderspielplatz nicht in der ursprünglichen Baubewilligung als Auflage der Gemeinde verordnet wurde. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_03 | |
Kolletkivunterschrift auf ERF-Bankkonto | Die vorhandenen Geldwerte des Erneuerungsfonds sind ein wichter Teil einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb sollte hier die Sicherheit hoch geschrieben werden. Empfehlenswert wäre auf diesen Konten Kollektivunterschrift zu führen. Vertreter der Verwaltung und Vertreter der Gemeinschaft. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_12 | |
Kompetenzsumme | Die Kompetenzsumme wird zwischen der Gemeinschaft und der beauftragten Verwaltung festgehalten und kommt zu Anwendung, wenn Arbeiten ausgeführt werden müssen, welche weder im Budget berücksichtigt wurden noch an einer Versammlung ein Beschluss gefasst wurde. Heute dürfte eine Kompetenzsumme von CHF 7'000.- sinnvoll sein. | http://www.forumstockwerk.ch/05-04 | 05_04_04 | |
Konkurs eines Eigentümers | Bei Konkurs eines Eigentümers haften für ausstehende Beiträge an die Gemeinschaft die einzelnen Eigentümer im Rahmen der solidarischen Haftung und ihrer Wertquoten. Ein neuer Eigentümer kann für die bis zum Konkursdatum angefallenen Verpflichtungen nicht belastet werden (im Gegensatz z.B. aus einer Pfandverwertung ohne Konkursfall) | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_06 | |
Konstituierende Versammlung | Dies ist die erste Versammlung einer neuen Gemeinschaft. An dieser werden verschiedenen Verträge beschlossen, gewünschte oder notwendige Gremien gewählt (Delegierte & Revisoren) sowie das erste Budget genehmigt. Auch das Vorgehen von Garantiemängel im allgemeinen Bereich sollte organisiert werden. Zudem wesentliche Grundlagen über "Stockwerkeigentum" als Info. | http://www.forumstockwerk.ch/07-01 | 07_01_09 | |
Kontoplan für STWEG-Buchhaltung | Kontoplan nach KMU | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_02 | |
Kopfstimme | siehe Stimmrecht (Art. 712o, Abs. 1 ZGB) | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | |
Kostenverteiler | siehe Verteilschlüssel | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_02 06_03_03 | |
Kreditfähigkeit von STWEG | Gemäss einem kürzlich erschienen Gutachten ist eine Stockwerkeigentümergemeinschaft entgegen der bisherigen Lehrannahme durchaus Kreditfähig. Diese Ansicht hat sich bei den Kreditgebern, als auch bei Fachleuten noch nicht überall durchgesetzt. Aber auf Basis dieser Erkenntnis wäre ein Umdenken in der Vergabe von Uebergangskrediten z.B. bei umfassenden Sanierungsarbeiten möglich. | http://www.forumstockwerk.ch/04_02 | 04_02_07 | |
Kundenportale | Kundenportale sind von der Verwaltung resp. derer eingesetzter Branchensoftware zur Verfügung gestellte Online-Zugriffe auf die Informationen der Gemeinschaft. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten bezüglich Umfang und der Organisation dieser Portale. | http://www.forumstockwerk.ch/06-08 | 06_08_02 | |
Künstliche Intelligenz | Anfragen über künstliche Intelligenz sind stark im Kommen und bieten heute erstaunlich gute und umfassende Inforamtionen in Sekundenschnelle. Sobald es jedoch um rechtliche Auskünfte geht, ist mit Vorsicht geboten. Das Thema "Stockwerkeigentum Schweiz" ist im Internet nicht stark verbreitet. Somit dürften die Auskünfte auch nicht allzu funidert sein. | http://www.forumstockwerk.ch/14-00 | 14_00_01 | Rechtsauskünfte |
Kurse im Bereich Stockwerkeigentum | Verschiedene Verbände und Firmen bieten Kurse im Bereich Stockwerkeigentum an. Eine Auswahl davon sehen Sie im Bereich "NL / Kurse / Weiterbildung" | http://www.forumstockwerk.ch/kurse | 11_02_01 | |
Lebenszyklus der Bauteile | Aufgrund von Erfahrungswerten bestehen Tabellen über die Lebensdauer von Bauteilen. Diese Angaben sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da es einerseits immer wieder "Montagsmodelle" gibt und die heutige Qualität der Geräte nicht immer mehr mit dem Qualitätsstandard von früher verglichen werden kann. Zusätzlich sind Ersatzteile immer schwieriger zu erhalten. | http://www.forumstockwerk.ch/07-02 | 07_02_01 | |
Lex Koller | Regelt die Auflagen für Ausländer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben wollen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_08 | |
Liegenschaftssteuern | Bei der direkten Bundessteuer gibt es keine Liegenschaftssteuer. Gewisse Kantone verlangen jedoch nach wie vor Steuern auf den Einnahmen der Liegenschaften. Die Besteueurng findet jedoch im Rahmen der Einkommenssteuer statt. Bei Verkauf einer Liegenschaft fällt sicher noch die Grundstückgewinnsteuer und je nach Kanton allenfalls eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_07 | |
Links zu anderen Seiten | Links zu anderen Seiten über Stockwerk- und Miteigentum werden bei den jeweiligen Fachseiten aufgeführt. Wenn Sie auf spannende Links stossen, können Sie uns diese gerne melden, damit wir auch anderen Nutzern diese Informationen publizieren können | |||
Liquiditätsprobleme im Stockwerkeigentum | Liquiditätsproblem haben verschiedene Ursachen: ungeplante notwendige Massnahmen, Zahlungsverzug von Eigentümern oder häufig auch buchhalterische Abgrenzungen. Insbesondere die buchhalterischen Abgrenzungen sollten vermieden werden. Ein Reservefonds könnte hier Ueberbrückung bieten. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_06 | Reservefonds |
Literatur | Unter "NL / Kurse / Literatur" finden Sie einige Schriftwerke, welche Stockwerk- und/oder Miteigentum als zentrales Thema aufweisen | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-06 | 11_02_06 | |
luxuriöse Massnahmen | Für luxuriöse Massnahmen gilt die Einstimmigkeit. Die Definitivon von luxuriösen Massnahmen wurde vom Bundesgericht bisher für konkrete Fälle definiert. Eine allgemeine Umschreibung lässt sich schwerlich ableiten, da es auf den spezifischen Fall und die entsprechenden Umstände ankommen kann. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
Mahnwesen im Stockwerkeigentum | Das Mahnwesen im Stockwerkeigentum gewinnt an Bedeutung, da auch bei Eigentümern die wirtschaftlichen Einbussen zu verspüren sind. Für Verwalter von Stockwerk- und Miteigentum ist auch aufgrund der solidarischen Haftung darauf zu achten, dass sich keine grösseren Ausstände anhäufen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_18 | |
Mandatsabgang | Gibt eine Verwaltung ein bestehendes STWEG-Mandat ab, so ist sicher zu stellen, dass auf den vereinbarten Zeitpunkt hin die notwendigen Informationen und Unterlagen der neuen Verwaltung übergeben wird. | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_09 | |
Mandatszugang | siehe Mandatsabgang | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_09 | |
Mängelbehebung | Für Mängelbehebungen im allgemeinen Bereich einer Stockwerkeigentümergemeinschaft siehe unter Garantieansprüche. Für Mängelbehebung im Sonderrecht eines Eigentümers ist dieser | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | Garantien |
Mängelrügen | s. Garantieansprüche | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | Garantieansprüche |
Mediation | Anstelle des Rechtsweges besteht auch die Möglichkeit, eine Mediation einzuleiten. Hierzu wurden verschiedene Stellen als Mediatoren geschaffen, welche beide Parteien anhören und in verschiedenen Sitzungen versuchen, eine Einigung zu finden. Im Reglement kann der Weg der Mediation festgehalten werden. | http://www.forumstockwerk.ch/04-08 | 04_08_04 | |
Mehrheitsbeschluss | Das einfache Mehr (oder Mehrheitsbeschluss) wird aus der Hälfte der Anwesenden plus 1 errechnet, sofern nichts anderes im Reglement beschrieben. Beispiel 7 Anwesende Eigentümer: das einfache Behr beträgt 4. Um einen Antrag nach dem einfachen Mehr anzunehmen bedarf es also 4-JA-Stimmen unabhängig der Nein-Stimmenden oder Stimmenthaltungen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_02 | Abstimmungs-Quoren |
Mehrwertsteuer | Mehrwertsteuer im Bereich Stockwerkeigentum ist eher selten und kommt praktisch nur im Gewerbebereich vor. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_13 | |
Minergiestandard | Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz– sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen. Eine besondere Rolle spielen dabei die hochwertige Gebäudehülle und ein kontrollierter Luftwechsel. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_02 | |
Miteigentum | Miteigentum umschriebt einen Anteil an einem Grundstück im Sinne von Art. 646, Abs. 1, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_04 | |
Mitteilung an ForumStockwerk senden | Auf dieser Seite können Sie uns Ihre Mitteilung zustellen. | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-08 | 11_02_08 | |
Musterdokumente für Eigentümer | Hier verweisen wir Sie auf verschiedene Vorlagen aus dem Bereich Stockwerk- und Miteigentum | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-03 | 11_02_03 | |
Musterdokumente für Verwaltungen | Hier verweisen wir Sie auf verschiedene Vorlagen aus dem Bereich Stockwerk- und Miteigentum | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-04 | 11_02_04 | |
Musterreglement | siehe Reglement | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_06_02 | Reglement |
Mustervorlagen und Dokumente | siehe Seite "Musterdokumente" | http://www.forumstockwerk.ch/11-02 | 11_02 | |
MWST | siehe Mehrwertsteuer | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_13 | |
Nachbarschaftsprobleme | Immer wieder können innerhalb der Gemeinschaft oder auch zu Nachbarhäusern Nachbarschaftsprobleme auftreten. | http://www.forumstockwerk.ch/05_07 | 05_07_03 | |
Naturgefahrenkarte Schweiz | Unter https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/bauherr.html ist ersichtlich, ob im Bereich einer bestimmten Liegenschaft mit Naturgefahren zu rechnen ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03-10 | 03_10_03 | |
News | Neuigkeiten über diese Seite und rund um Stockwerkeigentum | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-06 | 11_00_06 | |
News-Letter | Bleiben Sie auf dem Laufenden rund um Stockwerk- und Miteigentum. Verschiedene Arten von Newsletter (für Stockwerkeigentümer oder für Verwaltungen) werden periodisch über Neuerungen und interessante Themen informiert. | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-01 | 11_00_01 | |
nichtiger Beschluss | siehe ungültiger Beschluss | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_08 | |
Niedergang Stockwerkeigentum | Niedergang von Stockwerkeigentum kann es geben bei Zerstörung eines erheblichen Teils des Gebäudes (z.B. Feuer oder Erdrutsche) oder wenn die Gemeinschaft mit der notwendigen Mehrheit beschliesst, die Stockwerkeigentümergemeinschaft aufzulösen. Besitzt ein einzelner Eigentümer sämtliche Einheiten der Gemeinschaft, müsste das Notariat von Amtes wegen die Auflösung der Stockwerkeigentümergemeinschaft verlangen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_09 | |
Ñiederspannungskontrolle | Amtliche Kontrolle der Elektrotechnischen Einrichtungen. Sowohl im Sonderrecht (Kosten z.L. des jeweils berechtigten Eigentümers) wie auch im Allgemeinen Teil (Kostenverteilung gem. den übrigen Unterhaltskosten) | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_11 | |
NL | siehe News-Letter | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-01 | 11_00_01 | |
Notariat | Eine ganze Reihe von Dokumenten im Bereich Stockwerkeigentum (z.B. Begründungen von Stockwerkeigentum / Kaufverträge von Einheiten / Grunddienstbarkeitsverträge) müssen notariell beglaubigt werden, bevor diese im Grundbuch aufgenommen werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/04-09 | 04_09_01 | |
notwendige Massnahmen | Bei den notwendigen baulichen Massnahmen handelt es sich etwa um Reparaturen am gemeinschaftlichen Lift, Instandstellung einer defekten Waschküche, Sanierung eines Wasserschadens etc. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
nützliche Massnahmen | Nützliche bauliche Massnahmen sind unter anderem Modernisierungsmassnahmen, die den Wert des Hauses, die Wirtschaftlichkeit und die Gebrauchsfähigkeit steigern. Zum Beispiel der Einbau von PV- oder Solaranlagen oder eine bessere Wärme- und Schallisolation. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
Nutzniessung | Bei der Nutzniessung überlässt der Eigentümer dem Nutzniesser seine Einheit zur Nutzung. Dieser ist Stimmberechtigt. Ausnahme sind bauliche Massnahmen oder Veränderungen, bei denen der Eigentümer Stimmberechtigt bleibt. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung (inkl. Hypothekarzinsen, Versicherungen, Reparaturen, etc.) gehen zu Lasten des Nutzniessers. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_03 | |
Nutzungs- und Verwaltungsordnung | Bei einer Miteigentümergemeinschaft werden die "Regeln" der MEG in einer sogenannten NVO (Nutzungs- und Verwaltungsordnung) festgehalten. Ist das Miteigentum Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, so sind diese Bestimmungen teilweise auch im Reglemente der Stockwerkeigentümergemeinschaft enthalten. Art. 647, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_10 | |
Nutzungsänderung der Einheit | siehe Zweckänderung der Einheit | http://www.forumstockwerk.ch/03-03 | 03_03_08 | Zweckänderung |
ON- und OFF-Boarding | siehe Mandatsabgang & Mandatszugang | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_09 | |
optierte STWE-Immobilien | Optierte oder Teiloptierte Immobilien im Stockwerkeigentum s. Mehrwertsteuer | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_13 | |
OR | Obligationenrecht; diverse Gesetzesartikel aus dem OR sind auch im Bereich des Stockwerkeigentums massgebend; | http://www.forumstockwerk.ch/04-01 | 04_01_05 | |
Ordnungsantrag | Anlässlich einer Versammlung kann von einem Sitzungsteilnehmer aber auch vom Sitzungsleiter ein Antrag gestellt werden, welcher mit der Traktandenliste nichts zu tun hat. Zum Beispiel um Einräumen einer Pause oder Verschiebung der Sitzung aufgrund fortgeschrittener Zeit. Ueber diesen Antrag wird dann mit einfachem Mehr entschieden. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_04 | |
Parkplatzordnung | Ein immer wieder kehrendes Problem ist die nicht ordnungsgemässe Nutzung insbesondere von Besucherparkplätzen. Ein richterliches Verbot kann helfen, damit weitere Massnahmen eingeleitet werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | |
Parkverbot | siehe richterliches Verbot | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | |
Pass-Partout | Bei Neubauten oder Ferienwohnungen verfügt die Bauherrschaft oder die Verwaltung noch über Passpartout. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen diese Passpartout-Schlüssel vernichtet werden. Wünschen Eigentümer, dass die Verwaltung Zutritt zu deren Einheiten hat (z.B. bei Ferienwohnungen), sind separate Vereinbarungen ausserhalb der Gemeinschft zu treffen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
Pfandrechtseintrag gegen die Gemeinschaft | Gegen eine STWEG kann ein gesetzliches Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ZGB) errichtet werden. Z.B. kann ein Handwerker ein Pfandrecht auf dem Stammgrundstück verlangen. Der Pfandeintrag belastet das Grundstück und damit indirekt jede einzelne Stockwerkeinheit. Im Falle einer Betreibung oder Verwertung verteilen sich die Kosten auf die Stockwerkeigentümer im Rahmen Ihrer Wertquoten. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Pfandrechtseintrag gegen einen Eigentümer | Gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB hat die Gemeinschaft für die auf die letzten drei Jahre entfallenen Beitragsforderungen Anspruch gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf Errichtung eines Pfandrechtes an dessen Anteil. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | |
Pfändung im Stockwerkeigentum | siehe Inkasso; Art. 712i, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | |
Pfandverwertung im Stockwerkeigentum | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_05 | ||
Pflichten der Eigentümer | Jeder Eigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft gewisse Pflichten, welche zu Erfüllen sind: Pflicht zur Zahlung der beschlossenen Beiträge, Pflicht zur funktionellen Erhaltung seines Sonderrechts, Sorgfaltspflicht wie auch die Pflicht für den Zugang für allg. Bauteile und technische Einrichtungen, welche sich allenfalls örtlich im Sonderrecht befinden aber gem. Reglement gemeinschaftlich sind | http://www.forumstockwerk.ch/05-05 | 05_05 | |
Pflichtenheft für Ausschuss | Stehen grössere Sanierungen bevor, so kann ein Ausschuss für die Dauer dieser Aufgabe gewählt werden. Es sollte hier klar umschrieben werden, was die Aufgabe des Ausschusses ist, welche Zusammensetzung, welche Kompetenzen (Aufträge dürfen nur durch die Verwaltung erteilt werden), Form der Berichterstattung, Entschädigung, etc. Eine Vorlage finden Sie bei den Musterdokumenten | http://www.forumstockwerk.ch/03-07 | 03_09_04 | Ausschuss
Musterdokument "Vorlage Pflichtenheft Ausschuss" |
Pflichtenheft für Delegierte | In vielen Gemeinschaften sind Delegierte im Einsatz, welche die verschiedensten Aufgaben innehaben. Z.B. als Erstanlaufstelle bei Problemen, Heizungsverantwortlicher, bei grösseren Gemeinschaften mit z.B. mehreren Hauseingängen als Vertreter von Haus Nr. x, usw. Hierfür ist es sinnvoll, wenn Pflichtenhefter vorhanden ist, damit Kompetenzen und Regelungen klar sint. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_0_04 | Delegierte
Musterdokument "Vorlage Pflichtenheft Delegierte" |
Pflichtenheft Hauswartung | Für die Hauswartung ist ein Pflichtenheft unerlässlich, damit Gemeinschaft und Hauswart (egal ob interne oder externe Lösung) klar sind, was für welchen Preis erwartet wird. Die Kosten von internen Lösungen und externen Firmen liegen deutlich auseinander. Wichtig ist, dass bei internen Lösungen Sozialkosten und Unfallversicherung abgeschlossen sind. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
Photovoltaik | siehe PV-Anlagen | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_05 | |
Präsenzliste | Bei einer STWE-Versammlung wird vor Beginn der Versammlung eine Präsenzliste erstellt auf welcher die Anwesenden mit Ihrer Unterschrift ihre persönliche Anwesenheit bestätigen. Bei Vertretungen von Eigentümern unterschreibt die bevollmächtigte Person als "i.V." (in Vertretung) und gibt gleichzeitig die Vollmacht der Versammlungsleitung ab, sofern dies nicht schon im Vorfeld geschehen ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_03 | |
Programme für Verwaltung Stockwerkeigentum | siehe Softwareprodukte | http://www.forumstockwerk.ch/06-08 | 06_08_03 | |
Protokoll | Das Gesetz schreibt ein Beschluss-Protokoll von den Versammlungen vor. Aus dem Protokoll muss zu entnehmen sein, was mit welcher Mehrheit beschlossen wurde und welches die Auswirkungen auf Kosten / wiederkehrende Kosten / etc. sind.; Art. 712n, Abs. 2, ZGB. NEIN-stimmende sind namentlich zu erwähnen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_08 | |
PV-Anlagen | Eine Photovoltaik-Anlage ist eine System zu Erzeugung von Oekostrom aus Sonnenenergie. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_05 | |
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