umfassende Sanierung und die Rolle der Verwaltung
Bei einer Umfassenden Sanierung im Stockwerkeigentum sind grundsätzlich die allgemeinen Bauteile einer Liegenschaft gemeint wie z.B. Heizung und Warmwassererzeugung, Fassade, Dach, Fenster, Leitungen bis zu den Wohnungsanschlüssen etc. Häufig werden jedoch auch gleich noch Arbeiten in den einzelnen Einheiten (also im Sonderrecht) ausgeführt (z.B. Leitungen, je nach Reglement Fenster Storen, etc.), welche jedoch von den einzelnen Wohnungseigentümern separat bezahlt werden müssen.
Eine umfassende Sanierung zu planen ist an und für sich bereits eine anspruchsvolle Aufgabe, da die heutigen Vorschriften und Techniken beachtet werden müssen und der Bedarf an notwendiger Sanierung sich meist anspruchsvoller und umfassender herausstellt, als ursprünglich gedacht. Daher ist es wichtig, frühzeitig und seriös die entsprechenden Abklärungen zu treffen und die Eigentümer über die bevorstehenden Kosten zu informieren.
Für viele Eigentümer ist eine solche Sanierung mit den daraus folgenden Kosten eine grosse Herausforderung. Darum wäre ein gesunder Erneuerungsfonds umso wichtiger, um den grössten Teil über den ERF abdecken zu können. Verbleibt dennoch eine grössere Summe, welche jeder einzelne Eigentümer beibringen muss, ist rechtzeitig sicherzustellen, dass diese Gelder bei Sanierungsbeginn auf dem Konto der Eigentümerschaft gesichert sind. Ansonsten droht die Aufschiebung des Projektes oder eine Etappierung der Arbeiten, welche jedoch in der Regel gesamthaft teurer zu stehen kommt, als in einer Gesamtausführung - zuzüglich den länger andauernden unangenehmen Begleitumständen von Umbauarbeiten.
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Erkennen von umfassender Sanierung:
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Langfristige Planung der umfassender Sanierung:
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Finanzierung der umfassenden Sanierung planen:
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Rechtzeitiges Anfragan bei Förderstellen (Gemeinde bis Bund)
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Das magische Dreieck der Kommunikation zwischen Baufachleuten - Verwaltung und der Gemeinschaft:
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Entscheidungsfindung:
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Die Umsetzung der Sanierung
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Bauabnahmen und Garantien
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Schlussabrechnung
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