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Gesetzestexte und Verordnungen rund um STWE/MEG

In den untenstehenden Register sind die verschiedenen Gesetzesartikel aufgelistet, welche sich mit der Thematik Miteigentum und Stockwerkeigentum befassen. 

 

Die wesentlichsten Artikel für das Stockwerkeigentum sind in Art. 712 ZGB verfasst. Um die Zusammenhänge klar zu verstehen, sind die Bestimmungen betreffend dem Miteigentum (Art. 646 - 654 ZBK und Art. 655 ZGB) ebenfalls wesentlich.

Derzeit läuft eine Vernehmlassung bezüglich der Anpassung diverser Gesetzesartikel rund um das Stockwerkeigentum. Weitere Infos hierzu finden Sie unter "Recht & Politik / Revision von Gesetzesartikeln".

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  • Art. 646 ZGB

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    Art. 647 ZGB

  • Artikel 712a - 712t, ZGB:

    Aktuelle Vernehmlassung für die Anpassung der Bestimmungen im Stockwerkeigentum:

    - Botschaft des Bundesrats

    Aufstellung der Änderungen geltendes Recht und geplante Änderungen

    . Stellungnahme SVIT zu den Anpassungen

    Seiten-Nr. 04_01_02

  • Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) im Bereich Stockwerkeigentum:

    Auch im Bereich der Verwaltung von Stockwerkeigentum sind die Bestimmungen des revDSG nicht zu vernachlässigen. Dies gilt für Verwaltungen aber auch für die einzelnen Eigentümer und eine entsprechende Sensibilisierung zu diesem Thema ist notwendig. Verwaltungen wird empfohlen, entsprechende Literatur zu studieren oder Kurse diesem Thema zu besuchen um die Anforderungen des revDSG korrekt umzusetzen.

    -> Branchenempfehlung SVIT zum rev. DSG

    Seiten-Nr. 04_01_07

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