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Problemecke und Lösungsvorschläge

In jeder Form von Zusammenleben können Probleme auftauchen. Häufig basieren diese auf einem Missverständnis oder dem Unwissen von Regeln. Daher ist es wichtig, dass die einzelnen Mitbewohner diese kennen und auch umsetzen und dass auch Aussprachen stattfinden können.

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Häufig wird auf die Verwaltung für die Vermittlung von Problemen gebaut. Dies ist jedoch nur bedingt Aufgabe der Verwaltung sondern müsste durch die Eigentümer als Erwachsene in eigener Regie gelöst werden können. 

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Sachliche Probleme können hoffentlich auch mit Hilfe dieser Plattform gelöst werden. Für Zwischenmenschliche Probleme lohnt es sich allenfalls auch mit einer neutralen Person oder Stelle zusammen zu kommen. Schliesslich soll das Zusammenleben in einer Gemeinschaft in den eigenen vier Wänden eine erfreuliche und verdiente Angelegenheit sein.

Eine Internetseite wird nur dann gut, wenn die Entwickler Ihre Branche kennen. Wir konzentrieren uns auf den Immobilienbereich: Lassen Sie sich überraschen.


 
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    Seiten-Nr.: 05_07_01

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    Seiten-Nr.: 05_07_02

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    Seiten-Nr.: 05_07_04

  • Voraussetzungen:

    Installation von Videokameras zur Überwachung von Privatgrundstücken ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Bewilligung. Es müssen jedoch diverse Punkte eingehalten werden, damit diese auch als Beweismittel zugelassen werden. Zudem ist der Schutz der Privatsphäre einzuhalten.

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    Das offizielle Merkblatt "Videoüberwachung durch Private" vom Eidg. Datenschutzbeauftragten gibt weitere Auskunft über Auflagen und Vorgehen.

     

    Auflagen:

    Um Videoüberwachung in einer STWEG oder deren Umgebung oder der Tiefgarage einzurichten und zu betreiben, sind diverse Punkte zu beachten.

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    Seiten-Nr.: 05_07_05

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