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Stowepedia - das ABC zum Stockwerkeigentum
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Stichwort | Beschreibung | Auf Fachseite weiterlesen | Seiten-Nr | ähnliche Themen |
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GIS | GIS-Daten (Geographic Information System) sind öffentlich zugängliche GEO-Daten. Kantone und Bund starten die Entwicklung einer neuen nationalen Plattform, die langfristig alle amtlichen Geodaten der öffentlichen Verwaltungen zusammenführen wird. | http://www.forumstockwerk.ch/03-10 | 03_10_03 | |
Gönner von ForumStockwerk | Werden Sie Gönner dieser Seite und unterstützen Sie damit die stetige aktuelle Berichtserstattung und )nformationen für Eigentümer und Verwaltungen | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-03 | 11_00_03 | |
Grundbuchamt | Das Grundbuch ist ein staatliches Register der dinglichen Rechte an Grundstücken. Die Begründung, Änderung, Übertragung und Aufhebung solcher Rechte erfolgt grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch. Zusammen mit der amtlichen Vermessung leistet es damit einen entscheidenden Beitrag für die Sicherung des Grundeigentums. | http://www.forumstockwerk.ch/04-02 | 04_09_02 | |
Grunddienstbarkeitsverträge | Auch Servitute genannt. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_05 | Grunddienstbarkeiten |
Grundpfandrecht | Grundpfandrechte begründen im Sachenrecht Pfand- und Verwertungsrechte an Grundstücken, denn der Eigentümer des Grundstücks ist zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet, wenn gegen ihn ein vollstreckbarer Zahlungsanspruch aus der durch das Grundpfandrecht gesicherten Forderung besteht. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | Inkasso |
Grundstock | Der Grundstock kann zur Liquiditätssicherung eingerichtet werden, damit hohe Rechnungen oder unerwartete dringende Reparaturen oder Beitragsausfälle besser überbrückt werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_06 | Reservefonds |
Grundstück im Sinne des Gesetzes | Der Begriff "Grundeigentum" ist in Art. 655 ZGB umschrieben | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_03 | |
Grundstückgewinnsteuer | Bei Verkauf von Immobilien fallen in der Schweiz Grundstückgewinnsteuern an. Diese sind kantonal geregelt und basieren auf Kaufs- resp. Verkaufswert, den bisher gemachten Investitionen, durch Kauf oder Verkauf bedingte Nebenkosten (Maklergebühren), Besitzesdauer und weiteren kantonal unterschiedlichen Faktoren. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_16 | |
Gutachten | Ein Gutachten kann für verschiedene Sachen erstellt werden. Im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum am häufigsten bei Streitigkeiten um Garantieansprüche anzutreffen. | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | |
Haftpflicht aus Sicht Eigentümer | In welchen Fällen kann ein Eigentümer in die Haftung fallen | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Haftpflicht aus Sicht Verwaltung | In welchen Fällen kann eine Verwaltung in die Haftung fallen | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Haftpflichtversicherung | siehe Versicherungen | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_06 | |
Haftung der Gemeinschaft | Die Gemeinschaft haftet primär gegenüber Dritten, z.B. bei Nichtbezahlung von bezogenen Leistungen. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Haftung der Verwaltung | Entsteht der Gemeinschaft aufgrund des Verhaltens der Verwaltung ein Schaden, so kann die Verwaltung zur Rechenschaft gezogen werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_15 | |
Haftung des einzelnen Eigentümers | Ein Eigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft gewisse Verpflichtungen. Daraus könnte auch eine Haftungsfrage entstehen. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Handänderungen | Verkauf einer Einheit. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_02 | |
Handwerkerpfandrecht | Bei offenen Forderungen eines Handwerkers oder Dienstleisters gegenüber der Gemeinschaft, können diese ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen. Somit weiss ein allfälliger Käufer, dass er mit dem Erwerb dieser Liegenschaft oder Einheit noch Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | Inkasso |
Hauseigentümerverband | Verband auf Ebene Kanton und auch der Schweiz für die Interessensvertretung von Haus- und Grundstückeigentümern. | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_01 | |
Hausordnung | Die Hausordnung ist kein zwingendes Papier. Dieses kann den Umgang der Bewohner untereinander festlegen, jedoch auch weitere Punkte enthalten (z.B. Vereinbarung über die Nutzung der Besucherparkplätze). Um der Hausordnung einen verbindlicheren Charakter zu geben, kann es sinnvoll sein, wenn im Reglement die Hausordnung als einen integrierenden Bestandteil zum Reglement definiert ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_06_09 | |
Hauswartung | Das Einstellen und Ueberwachen ist gem. Art. 712s Aufgabe der Verwaltung. Der Entscheid für die Hauswartung sollte jedoch trotzdem durch die Gemeinschaft anlässlich der Eigentümerversammlung getroffen werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
HEV | siehe Hauseigentümerverband | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_01 | Hauseigentümerverband |
Honorar | siehe Verwaltungs-Honorar | http://www.forumstockwerk.ch/06-'2 | 06_02_02 | Verwaltungs-Honorar |
Horizontales Stockwerkeigentum | Die Begriffe horizontales und vertikales Stockwerkeigentum werden in der Praxis recht verwendet. Horizontales Stockwerkeigentum ist die übliche Form des Eigentums, bei der Eigentum an einem oder mehreren Stockwerken eines Gebäudes erworben wird, typischerweise in Mehrfamilienhäusern. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_05 | Vertikales Stockwerkeigentum |
IG STWE | Interessens-Genossenschaft Stockwerkeigentum: Derzeit wirrd geprüft, ob eine solche Genossenschaft helfen könnte, vorübergehende Darlehen an Gemeinschaften für umfassende Sanierungen zu gewähren. | http://www.forumstockwerk.ch/10-01-01 | 10_01_01 | |
Inkasso | Die Verwaltung ist zuständig für das Inkasso der Budgetbeiträge und sonstigen Zahlungsverpflichtungen der Eigentümergemeinschaft. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | Mahnwesen |
Jahresabrechnung | Bei der Jahresabrechnung werden die effektiv angefallenen Kosten aufgrund der entsprechenden Kostenverteiler auf die einzelnen Einheiten verteilt. Die Summe der verschiedenen Einheiten eines Eigentümers werden dann mit den bisherigen Zahlungen gegebnübergestellt was einen Saldo zu seinen Gunsten oder zu Gunsten der Gemeinschaft ergibt. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | |
Jobs in der Immobilienbranche | siehe Stellenvermittlung | http://www.forumstockwerk.ch/06-09 | 06_09 | Stellenvermittlung |
Kauf | Der Kauf einer Stockwerkseinheit (Wohnung, Gewerbe, Disporaum, Garage, etc.) stellt nebst dem Erwerb einer Form von "Eigenheim" auch den Eintritt in eine Eigentümergemeinschaft dar. Vielen Käufern ist dieses Gefäss "Stockwerkeigentum" mit den Folgen und Konsequenzen nicht bewusst. Daher ist auf der Website eigentlich der ganze Abschnitt "Informationen für Stockwerkeigentümer" wesentlich. | http://www.forumstockwerk.ch/05-00 | 05_00 | |
Kauf für Ausländer | Die Lex Koller regelt die Auflagen für Eigentümer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben möchten. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_08 | |
Kaufverträge | Kaufverträge regeln die Modalitäten über die Einheiten (Sonderrecht) zwischen Verkäufer und Käufer. Sie stellen aber kein Vertragsverhältnis mit der Stockwerkeigentümergemeinschaft dar. Diese Punkte ergeben sich daraus, dass es sich bei den Einheiten um Stockwerkeigentum handelt (gem. Eintrag im Grundbuch) und womit die Verbindung zur STWEG verbindlich gegeben ist. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 04_ | |
Kenntnissnahme von Versammlungsbeschlüssen | Die Frist für eine Einsprache gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung vor Gericht beträgt einen Monat ab Kenntnisnahme. Kenntnisnahme bedeutet folgendes: Der Fristenlauf beginnt je nach Anwesenheit des betroffenen Eigentümers mit der Kenntnisnahme von den Beschlüssen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_09 | Anfechtung von Beschlüssen |
Kinderspielplatz | Insbesondere bei Erneuerungsbedarf wird heute oft diskutiert, ob die Kinderspielplätze aufgehoben werden sollen, da seit einigen Jahren erhöhte Sicherheitsvorschriften hierfür gelten, welche recht kostspielig sein können. Es ist darauf zu achten, dass der Kinderspielplatz nicht in der ursprünglichen Baubewilligung als Auflage der Gemeinde verordnet wurde. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_03 | |
Kolletkivunterschrift auf ERF-Bankkonto | Die vorhandenen Geldwerte des Erneuerungsfonds sind ein wichter Teil einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb sollte hier die Sicherheit hoch geschrieben werden. Empfehlenswert wäre auf diesen Konten Kollektivunterschrift zu führen. Vertreter der Verwaltung und Vertreter der Gemeinschaft. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_12 | |
Kompetenzsumme | Die Kompetenzsumme wird zwischen der Gemeinschaft und der beauftragten Verwaltung festgehalten und kommt zu Anwendung, wenn Arbeiten ausgeführt werden müssen, welche weder im Budget berücksichtigt wurden noch an einer Versammlung ein Beschluss gefasst wurde. Heute dürfte eine Kompetenzsumme von CHF 7'000.- sinnvoll sein. | http://www.forumstockwerk.ch/05-04 | 05_04_04 | |
Konkurs eines Eigentümers | Bei Konkurs eines Eigentümers haften für ausstehende Beiträge an die Gemeinschaft die einzelnen Eigentümer im Rahmen der solidarischen Haftung und ihrer Wertquoten. Ein neuer Eigentümer kann für die bis zum Konkursdatum angefallenen Verpflichtungen nicht belastet werden (im Gegensatz z.B. aus einer Pfandverwertung ohne Konkursfall) | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_06 | |
Konstituierende Versammlung | Dies ist die erste Versammlung einer neuen Gemeinschaft. An dieser werden verschiedenen Verträge beschlossen, gewünschte oder notwendige Gremien gewählt (Delegierte & Revisoren) sowie das erste Budget genehmigt. Auch das Vorgehen von Garantiemängel im allgemeinen Bereich sollte organisiert werden. Zudem wesentliche Grundlagen über "Stockwerkeigentum" als Info. | http://www.forumstockwerk.ch/07-01 | 07_01_09 | |
Kontoplan für STWEG-Buchhaltung | Kontoplan nach KMU | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_02 | |
Kopfstimme | siehe Stimmrecht (Art. 712o, Abs. 1 ZGB) | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | |
Kostenverteiler | siehe Verteilschlüssel | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_02 06_03_03 | |
Kreditfähigkeit von STWEG | Gemäss einem kürzlich erschienen Gutachten ist eine Stockwerkeigentümergemeinschaft entgegen der bisherigen Lehrannahme durchaus Kreditfähig. Diese Ansicht hat sich bei den Kreditgebern, als auch bei Fachleuten noch nicht überall durchgesetzt. Aber auf Basis dieser Erkenntnis wäre ein Umdenken in der Vergabe von Uebergangskrediten z.B. bei umfassenden Sanierungsarbeiten möglich. | http://www.forumstockwerk.ch/04_02 | 04_02_07 | |
Kundenportale | Kundenportale sind von der Verwaltung resp. derer eingesetzter Branchensoftware zur Verfügung gestellte Online-Zugriffe auf die Informationen der Gemeinschaft. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten bezüglich Umfang und der Organisation dieser Portale. | http://www.forumstockwerk.ch/06-08 | 06_08_02 | |
Künstliche Intelligenz | Anfragen über künstliche Intelligenz sind stark im Kommen und bieten heute erstaunlich gute und umfassende Inforamtionen in Sekundenschnelle. Sobald es jedoch um rechtliche Auskünfte geht, ist mit Vorsicht geboten. Das Thema "Stockwerkeigentum Schweiz" ist im Internet nicht stark verbreitet. Somit dürften die Auskünfte auch nicht allzu funidert sein. | http://www.forumstockwerk.ch/14-00 | 14_00_01 | Rechtsauskünfte |
Kurse im Bereich Stockwerkeigentum | Verschiedene Verbände und Firmen bieten Kurse im Bereich Stockwerkeigentum an. Eine Auswahl davon sehen Sie im Bereich "NL / Kurse / Weiterbildung" | http://www.forumstockwerk.ch/kurse | 11_02_01 | |
Lebenszyklus der Bauteile | Aufgrund von Erfahrungswerten bestehen Tabellen über die Lebensdauer von Bauteilen. Diese Angaben sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da es einerseits immer wieder "Montagsmodelle" gibt und die heutige Qualität der Geräte nicht immer mehr mit dem Qualitätsstandard von früher verglichen werden kann. Zusätzlich sind Ersatzteile immer schwieriger zu erhalten. | http://www.forumstockwerk.ch/07-02 | 07_02_01 | |
Lex Koller | Regelt die Auflagen für Ausländer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben wollen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_08 | |
Liegenschaftssteuern | Bei der direkten Bundessteuer gibt es keine Liegenschaftssteuer. Gewisse Kantone verlangen jedoch nach wie vor Steuern auf den Einnahmen der Liegenschaften. Die Besteueurng findet jedoch im Rahmen der Einkommenssteuer statt. Bei Verkauf einer Liegenschaft fällt sicher noch die Grundstückgewinnsteuer und je nach Kanton allenfalls eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_07 | |
Links zu anderen Seiten | Links zu anderen Seiten über Stockwerk- und Miteigentum werden bei den jeweiligen Fachseiten aufgeführt. Wenn Sie auf spannende Links stossen, können Sie uns diese gerne melden, damit wir auch anderen Nutzern diese Informationen publizieren können | |||
Liquiditätsprobleme im Stockwerkeigentum | Liquiditätsproblem haben verschiedene Ursachen: ungeplante notwendige Massnahmen, Zahlungsverzug von Eigentümern oder häufig auch buchhalterische Abgrenzungen. Insbesondere die buchhalterischen Abgrenzungen sollten vermieden werden. Ein Reservefonds könnte hier Ueberbrückung bieten. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_06 | Reservefonds |
Literatur | Unter "NL / Kurse / Literatur" finden Sie einige Schriftwerke, welche Stockwerk- und/oder Miteigentum als zentrales Thema aufweisen | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-06 | 11_02_06 | |
luxuriöse Massnahmen | Für luxuriöse Massnahmen gilt die Einstimmigkeit. Die Definitivon von luxuriösen Massnahmen wurde vom Bundesgericht bisher für konkrete Fälle definiert. Eine allgemeine Umschreibung lässt sich schwerlich ableiten, da es auf den spezifischen Fall und die entsprechenden Umstände ankommen kann. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
Mahnwesen im Stockwerkeigentum | Das Mahnwesen im Stockwerkeigentum gewinnt an Bedeutung, da auch bei Eigentümern die wirtschaftlichen Einbussen zu verspüren sind. Für Verwalter von Stockwerk- und Miteigentum ist auch aufgrund der solidarischen Haftung darauf zu achten, dass sich keine grösseren Ausstände anhäufen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_18 | |
Mandatsabgang | Gibt eine Verwaltung ein bestehendes STWEG-Mandat ab, so ist sicher zu stellen, dass auf den vereinbarten Zeitpunkt hin die notwendigen Informationen und Unterlagen der neuen Verwaltung übergeben wird. | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_09 | |
Mandatszugang | siehe Mandatsabgang | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_09 | |
Mängelbehebung | Für Mängelbehebungen im allgemeinen Bereich einer Stockwerkeigentümergemeinschaft siehe unter Garantieansprüche. Für Mängelbehebung im Sonderrecht eines Eigentümers ist dieser | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | Garantien |
Mängelrügen | s. Garantieansprüche | http://www.forumstockwerk.ch/07-07 | 07_07_04 | Garantieansprüche |
Mediation | Anstelle des Rechtsweges besteht auch die Möglichkeit, eine Mediation einzuleiten. Hierzu wurden verschiedene Stellen als Mediatoren geschaffen, welche beide Parteien anhören und in verschiedenen Sitzungen versuchen, eine Einigung zu finden. Im Reglement kann der Weg der Mediation festgehalten werden. | http://www.forumstockwerk.ch/04-08 | 04_08_04 | |
Mehrheitsbeschluss | Das einfache Mehr (oder Mehrheitsbeschluss) wird aus der Hälfte der Anwesenden plus 1 errechnet, sofern nichts anderes im Reglement beschrieben. Beispiel 7 Anwesende Eigentümer: das einfache Behr beträgt 4. Um einen Antrag nach dem einfachen Mehr anzunehmen bedarf es also 4-JA-Stimmen unabhängig der Nein-Stimmenden oder Stimmenthaltungen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_02 | Abstimmungs-Quoren |
Mehrwertsteuer | Mehrwertsteuer im Bereich Stockwerkeigentum ist eher selten und kommt praktisch nur im Gewerbebereich vor. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_13 | |
Minergiestandard | Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz– sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen. Eine besondere Rolle spielen dabei die hochwertige Gebäudehülle und ein kontrollierter Luftwechsel. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_02 | |
Miteigentum | Miteigentum umschriebt einen Anteil an einem Grundstück im Sinne von Art. 646, Abs. 1, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_04 | |
Mitteilung an ForumStockwerk senden | Auf dieser Seite können Sie uns Ihre Mitteilung zustellen. | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-08 | 11_02_08 | |
Musterdokumente für Eigentümer | Hier verweisen wir Sie auf verschiedene Vorlagen aus dem Bereich Stockwerk- und Miteigentum | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-03 | 11_02_03 | |
Musterdokumente für Verwaltungen | Hier verweisen wir Sie auf verschiedene Vorlagen aus dem Bereich Stockwerk- und Miteigentum | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-04 | 11_02_04 | |
Musterreglement | siehe Reglement | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_06_02 | Reglement |
Mustervorlagen und Dokumente | siehe Seite "Musterdokumente" | http://www.forumstockwerk.ch/11-02 | 11_02 | |
MWST | siehe Mehrwertsteuer | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_13 | |
Nachbarschaftsprobleme | Immer wieder können innerhalb der Gemeinschaft oder auch zu Nachbarhäusern Nachbarschaftsprobleme auftreten. | http://www.forumstockwerk.ch/05_07 | 05_07_03 | |
Naturgefahrenkarte Schweiz | Unter https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/bauherr.html ist ersichtlich, ob im Bereich einer bestimmten Liegenschaft mit Naturgefahren zu rechnen ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03-10 | 03_10_03 | |
News | Neuigkeiten über diese Seite und rund um Stockwerkeigentum | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-06 | 11_00_06 | |
News-Letter | Bleiben Sie auf dem Laufenden rund um Stockwerk- und Miteigentum. Verschiedene Arten von Newsletter (für Stockwerkeigentümer oder für Verwaltungen) werden periodisch über Neuerungen und interessante Themen informiert. | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-01 | 11_00_01 | |
nichtiger Beschluss | siehe ungültiger Beschluss | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_08 | |
Niedergang Stockwerkeigentum | Niedergang von Stockwerkeigentum kann es geben bei Zerstörung eines erheblichen Teils des Gebäudes (z.B. Feuer oder Erdrutsche) oder wenn die Gemeinschaft mit der notwendigen Mehrheit beschliesst, die Stockwerkeigentümergemeinschaft aufzulösen. Besitzt ein einzelner Eigentümer sämtliche Einheiten der Gemeinschaft, müsste das Notariat von Amtes wegen die Auflösung der Stockwerkeigentümergemeinschaft verlangen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_09 | |
Ñiederspannungskontrolle | Amtliche Kontrolle der Elektrotechnischen Einrichtungen. Sowohl im Sonderrecht (Kosten z.L. des jeweils berechtigten Eigentümers) wie auch im Allgemeinen Teil (Kostenverteilung gem. den übrigen Unterhaltskosten) | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_11 | |
NL | siehe News-Letter | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-01 | 11_00_01 | |
Notariat | Eine ganze Reihe von Dokumenten im Bereich Stockwerkeigentum (z.B. Begründungen von Stockwerkeigentum / Kaufverträge von Einheiten / Grunddienstbarkeitsverträge) müssen notariell beglaubigt werden, bevor diese im Grundbuch aufgenommen werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/04-09 | 04_09_01 | |
notwendige Massnahmen | Bei den notwendigen baulichen Massnahmen handelt es sich etwa um Reparaturen am gemeinschaftlichen Lift, Instandstellung einer defekten Waschküche, Sanierung eines Wasserschadens etc. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
nützliche Massnahmen | Nützliche bauliche Massnahmen sind unter anderem Modernisierungsmassnahmen, die den Wert des Hauses, die Wirtschaftlichkeit und die Gebrauchsfähigkeit steigern. Zum Beispiel der Einbau von PV- oder Solaranlagen oder eine bessere Wärme- und Schallisolation. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_07 | |
Nutzniessung | Bei der Nutzniessung überlässt der Eigentümer dem Nutzniesser seine Einheit zur Nutzung. Dieser ist Stimmberechtigt. Ausnahme sind bauliche Massnahmen oder Veränderungen, bei denen der Eigentümer Stimmberechtigt bleibt. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung (inkl. Hypothekarzinsen, Versicherungen, Reparaturen, etc.) gehen zu Lasten des Nutzniessers. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_03 | |
Nutzungs- und Verwaltungsordnung | Bei einer Miteigentümergemeinschaft werden die "Regeln" der MEG in einer sogenannten NVO (Nutzungs- und Verwaltungsordnung) festgehalten. Ist das Miteigentum Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, so sind diese Bestimmungen teilweise auch im Reglemente der Stockwerkeigentümergemeinschaft enthalten. Art. 647, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_10 | |
Nutzungsänderung der Einheit | siehe Zweckänderung der Einheit | http://www.forumstockwerk.ch/03-03 | 03_03_08 | Zweckänderung |
ON- und OFF-Boarding | siehe Mandatsabgang & Mandatszugang | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_09 | |
optierte STWE-Immobilien | Optierte oder Teiloptierte Immobilien im Stockwerkeigentum s. Mehrwertsteuer | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_13 | |
OR | Obligationenrecht; diverse Gesetzesartikel aus dem OR sind auch im Bereich des Stockwerkeigentums massgebend; | http://www.forumstockwerk.ch/04-01 | 04_01_05 | |
Ordnungsantrag | Anlässlich einer Versammlung kann von einem Sitzungsteilnehmer aber auch vom Sitzungsleiter ein Antrag gestellt werden, welcher mit der Traktandenliste nichts zu tun hat. Zum Beispiel um Einräumen einer Pause oder Verschiebung der Sitzung aufgrund fortgeschrittener Zeit. Ueber diesen Antrag wird dann mit einfachem Mehr entschieden. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_04 | |
Parkplatzordnung | Ein immer wieder kehrendes Problem ist die nicht ordnungsgemässe Nutzung insbesondere von Besucherparkplätzen. Ein richterliches Verbot kann helfen, damit weitere Massnahmen eingeleitet werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | |
Parkverbot | siehe richterliches Verbot | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | |
Pass-Partout | Bei Neubauten oder Ferienwohnungen verfügt die Bauherrschaft oder die Verwaltung noch über Passpartout. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen diese Passpartout-Schlüssel vernichtet werden. Wünschen Eigentümer, dass die Verwaltung Zutritt zu deren Einheiten hat (z.B. bei Ferienwohnungen), sind separate Vereinbarungen ausserhalb der Gemeinschft zu treffen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
Pfandrechtseintrag gegen die Gemeinschaft | Gegen eine STWEG kann ein gesetzliches Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ZGB) errichtet werden. Z.B. kann ein Handwerker ein Pfandrecht auf dem Stammgrundstück verlangen. Der Pfandeintrag belastet das Grundstück und damit indirekt jede einzelne Stockwerkeinheit. Im Falle einer Betreibung oder Verwertung verteilen sich die Kosten auf die Stockwerkeigentümer im Rahmen Ihrer Wertquoten. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_04 | |
Pfandrechtseintrag gegen einen Eigentümer | Gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB hat die Gemeinschaft für die auf die letzten drei Jahre entfallenen Beitragsforderungen Anspruch gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf Errichtung eines Pfandrechtes an dessen Anteil. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | |
Pfändung im Stockwerkeigentum | siehe Inkasso; Art. 712i, ZGB | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | |
Pfandverwertung im Stockwerkeigentum | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_05 | ||
Pflichten der Eigentümer | Jeder Eigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft gewisse Pflichten, welche zu Erfüllen sind: Pflicht zur Zahlung der beschlossenen Beiträge, Pflicht zur funktionellen Erhaltung seines Sonderrechts, Sorgfaltspflicht wie auch die Pflicht für den Zugang für allg. Bauteile und technische Einrichtungen, welche sich allenfalls örtlich im Sonderrecht befinden aber gem. Reglement gemeinschaftlich sind | http://www.forumstockwerk.ch/05-05 | 05_05 | |
Pflichtenheft für Ausschuss | Stehen grössere Sanierungen bevor, so kann ein Ausschuss für die Dauer dieser Aufgabe gewählt werden. Es sollte hier klar umschrieben werden, was die Aufgabe des Ausschusses ist, welche Zusammensetzung, welche Kompetenzen (Aufträge dürfen nur durch die Verwaltung erteilt werden), Form der Berichterstattung, Entschädigung, etc. Eine Vorlage finden Sie bei den Musterdokumenten | http://www.forumstockwerk.ch/03-07 | 03_09_04 | Ausschuss
Musterdokument "Vorlage Pflichtenheft Ausschuss" |
Pflichtenheft für Delegierte | In vielen Gemeinschaften sind Delegierte im Einsatz, welche die verschiedensten Aufgaben innehaben. Z.B. als Erstanlaufstelle bei Problemen, Heizungsverantwortlicher, bei grösseren Gemeinschaften mit z.B. mehreren Hauseingängen als Vertreter von Haus Nr. x, usw. Hierfür ist es sinnvoll, wenn Pflichtenhefter vorhanden ist, damit Kompetenzen und Regelungen klar sint. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_0_04 | Delegierte
Musterdokument "Vorlage Pflichtenheft Delegierte" |
Pflichtenheft Hauswartung | Für die Hauswartung ist ein Pflichtenheft unerlässlich, damit Gemeinschaft und Hauswart (egal ob interne oder externe Lösung) klar sind, was für welchen Preis erwartet wird. Die Kosten von internen Lösungen und externen Firmen liegen deutlich auseinander. Wichtig ist, dass bei internen Lösungen Sozialkosten und Unfallversicherung abgeschlossen sind. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
Photovoltaik | siehe PV-Anlagen | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_05 | |
Präsenzliste | Bei einer STWE-Versammlung wird vor Beginn der Versammlung eine Präsenzliste erstellt auf welcher die Anwesenden mit Ihrer Unterschrift ihre persönliche Anwesenheit bestätigen. Bei Vertretungen von Eigentümern unterschreibt die bevollmächtigte Person als "i.V." (in Vertretung) und gibt gleichzeitig die Vollmacht der Versammlungsleitung ab, sofern dies nicht schon im Vorfeld geschehen ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_03 | |
Programme für Verwaltung Stockwerkeigentum | siehe Softwareprodukte | http://www.forumstockwerk.ch/06-08 | 06_08_03 | |
Protokoll | Das Gesetz schreibt ein Beschluss-Protokoll von den Versammlungen vor. Aus dem Protokoll muss zu entnehmen sein, was mit welcher Mehrheit beschlossen wurde und welches die Auswirkungen auf Kosten / wiederkehrende Kosten / etc. sind.; Art. 712n, Abs. 2, ZGB. NEIN-stimmende sind namentlich zu erwähnen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_08 | |
PV-Anlagen | Eine Photovoltaik-Anlage ist eine System zu Erzeugung von Oekostrom aus Sonnenenergie. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_05 |
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