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Stowepedia - das ABC zum Stockwerkeigentum

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Haben Sie andere Erfahrungen gemacht oder möchten Sie über einen speziellen Fall diskutieren, können Sie im Forum unterm dem entsprechenden Thema einen Forumsbeitrag eröffnen oder auch nachsehen, ob es bereits Beiträge dazu gibt. Fehlt Ihnen ein Stichwort oder ein Thema oder wünschen Sie ausführlichere Beschreibung, so danken wir für entsprechende Hinweise unter "gewünschte Themen"

Stichwort
Beschreibung
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Seiten-Nr
ähnliche Themen
GIS
GIS-Daten (Geographic Information System) sind öffentlich zugängliche GEO-Daten. Kantone und Bund starten die Entwicklung einer neuen nationalen Plattform, die langfristig alle amtlichen Geodaten der öffentlichen Verwaltungen zusammenführen wird.
http://www.forumstockwerk.ch/03-10
03_10_03
Gönner von ForumStockwerk
Werden Sie Gönner dieser Seite und unterstützen Sie damit die stetige aktuelle Berichtserstattung und )nformationen für Eigentümer und Verwaltungen
http://www.forumstockwerk.ch/11-00-03
11_00_03
Grundbuchamt
Das Grundbuch ist ein staatliches Register der dinglichen Rechte an Grundstücken. Die Begründung, Änderung, Übertragung und Aufhebung solcher Rechte erfolgt grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch. Zusammen mit der amtlichen Vermessung leistet es damit einen entscheidenden Beitrag für die Sicherung des Grundeigentums.
http://www.forumstockwerk.ch/04-02
04_09_02
Grunddienstbarkeitsverträge
Auch Servitute genannt.
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_05
Grunddienstbarkeiten
Grundpfandrecht
Grundpfandrechte begründen im Sachenrecht Pfand- und Verwertungsrechte an Grundstücken, denn der Eigentümer des Grundstücks ist zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet, wenn gegen ihn ein vollstreckbarer Zahlungsanspruch aus der durch das Grundpfandrecht gesicherten Forderung besteht.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_11
Inkasso
Grundstock
Der Grundstock kann zur Liquiditätssicherung eingerichtet werden, damit hohe Rechnungen oder unerwartete dringende Reparaturen oder Beitragsausfälle besser überbrückt werden können.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_06
Reservefonds
Grundstück im Sinne des Gesetzes
Der Begriff "Grundeigentum" ist in Art. 655 ZGB umschrieben
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_03
Grundstückgewinnsteuer
Bei Verkauf von Immobilien fallen in der Schweiz Grundstückgewinnsteuern an. Diese sind kantonal geregelt und basieren auf Kaufs- resp. Verkaufswert, den bisher gemachten Investitionen, durch Kauf oder Verkauf bedingte Nebenkosten (Maklergebühren), Besitzesdauer und weiteren kantonal unterschiedlichen Faktoren.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
05_02_16
Gutachten
Ein Gutachten kann für verschiedene Sachen erstellt werden. Im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum am häufigsten bei Streitigkeiten um Garantieansprüche anzutreffen.
http://www.forumstockwerk.ch/07-07
07_07_04
Haftpflicht aus Sicht Eigentümer
In welchen Fällen kann ein Eigentümer in die Haftung fallen
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_08
Haftpflicht aus Sicht Verwaltung
In welchen Fällen kann eine Verwaltung in die Haftung fallen
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_08
Haftpflichtversicherung
siehe Versicherungen
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_06
Haftung der Gemeinschaft
Die Gemeinschaft haftet primär gegenüber Dritten, z.B. bei Nichtbezahlung von bezogenen Leistungen.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_04
Haftung der Verwaltung
Entsteht der Gemeinschaft aufgrund des Verhaltens der Verwaltung ein Schaden, so kann die Verwaltung zur Rechenschaft gezogen werden.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_15
Haftung des einzelnen Eigentümers
Ein Eigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft gewisse Verpflichtungen. Daraus könnte auch eine Haftungsfrage entstehen.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_04
Handänderungen
Verkauf einer Einheit.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
05_02_02
Handwerkerpfandrecht
Bei offenen Forderungen eines Handwerkers oder Dienstleisters gegenüber der Gemeinschaft, können diese ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen. Somit weiss ein allfälliger Käufer, dass er mit dem Erwerb dieser Liegenschaft oder Einheit noch Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_04
Inkasso
Hauseigentümerverband
Verband auf Ebene Kanton und auch der Schweiz für die Interessensvertretung von Haus- und Grundstückeigentümern.
http://www.forumstockwerk.ch/04-06
04_06_01
Hausordnung
Die Hausordnung ist kein zwingendes Papier. Dieses kann den Umgang der Bewohner untereinander festlegen, jedoch auch weitere Punkte enthalten (z.B. Vereinbarung über die Nutzung der Besucherparkplätze). Um der Hausordnung einen verbindlicheren Charakter zu geben, kann es sinnvoll sein, wenn im Reglement die Hausordnung als einen integrierenden Bestandteil zum Reglement definiert ist.
http://www.forumstockwerk.ch/03_06
03_06_09
Hauswartung
Das Einstellen und Ueberwachen ist gem. Art. 712s Aufgabe der Verwaltung. Der Entscheid für die Hauswartung sollte jedoch trotzdem durch die Gemeinschaft anlässlich der Eigentümerversammlung getroffen werden.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_05
HEV
siehe Hauseigentümerverband
http://www.forumstockwerk.ch/04-06
04_06_01
Hauseigentümerverband
Honorar
siehe Verwaltungs-Honorar
http://www.forumstockwerk.ch/06-'2
06_02_02
Verwaltungs-Honorar
Horizontales Stockwerkeigentum
Die Begriffe horizontales und vertikales Stockwerkeigentum werden in der Praxis recht verwendet. Horizontales Stockwerkeigentum ist die übliche Form des Eigentums, bei der Eigentum an einem oder mehreren Stockwerken eines Gebäudes erworben wird, typischerweise in Mehrfamilienhäusern.
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_05
Vertikales Stockwerkeigentum
IG STWE
Interessens-Genossenschaft Stockwerkeigentum: Derzeit wirrd geprüft, ob eine solche Genossenschaft helfen könnte, vorübergehende Darlehen an Gemeinschaften für umfassende Sanierungen zu gewähren.
http://www.forumstockwerk.ch/10-01-01
10_01_01
Inkasso
Die Verwaltung ist zuständig für das Inkasso der Budgetbeiträge und sonstigen Zahlungsverpflichtungen der Eigentümergemeinschaft.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_11
Mahnwesen
Jahresabrechnung
Bei der Jahresabrechnung werden die effektiv angefallenen Kosten aufgrund der entsprechenden Kostenverteiler auf die einzelnen Einheiten verteilt. Die Summe der verschiedenen Einheiten eines Eigentümers werden dann mit den bisherigen Zahlungen gegebnübergestellt was einen Saldo zu seinen Gunsten oder zu Gunsten der Gemeinschaft ergibt.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_01
Jobs in der Immobilienbranche
siehe Stellenvermittlung
http://www.forumstockwerk.ch/06-09
06_09
Stellenvermittlung
Kauf
Der Kauf einer Stockwerkseinheit (Wohnung, Gewerbe, Disporaum, Garage, etc.) stellt nebst dem Erwerb einer Form von "Eigenheim" auch den Eintritt in eine Eigentümergemeinschaft dar. Vielen Käufern ist dieses Gefäss "Stockwerkeigentum" mit den Folgen und Konsequenzen nicht bewusst. Daher ist auf der Website eigentlich der ganze Abschnitt "Informationen für Stockwerkeigentümer" wesentlich.
http://www.forumstockwerk.ch/05-00
05_00
Kauf für Ausländer
Die Lex Koller regelt die Auflagen für Eigentümer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben möchten.
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_08
Kaufverträge
Kaufverträge regeln die Modalitäten über die Einheiten (Sonderrecht) zwischen Verkäufer und Käufer. Sie stellen aber kein Vertragsverhältnis mit der Stockwerkeigentümergemeinschaft dar. Diese Punkte ergeben sich daraus, dass es sich bei den Einheiten um Stockwerkeigentum handelt (gem. Eintrag im Grundbuch) und womit die Verbindung zur STWEG verbindlich gegeben ist.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
04_
Kenntnissnahme von Versammlungsbeschlüssen
Die Frist für eine Einsprache gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung vor Gericht beträgt einen Monat ab Kenntnisnahme. Kenntnisnahme bedeutet folgendes: Der Fristenlauf beginnt je nach Anwesenheit des betroffenen Eigentümers mit der Kenntnisnahme von den Beschlüssen.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_09
Anfechtung von Beschlüssen
Kinderspielplatz
Insbesondere bei Erneuerungsbedarf wird heute oft diskutiert, ob die Kinderspielplätze aufgehoben werden sollen, da seit einigen Jahren erhöhte Sicherheitsvorschriften hierfür gelten, welche recht kostspielig sein können. Es ist darauf zu achten, dass der Kinderspielplatz nicht in der ursprünglichen Baubewilligung als Auflage der Gemeinde verordnet wurde.
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_03
Kolletkivunterschrift auf ERF-Bankkonto
Die vorhandenen Geldwerte des Erneuerungsfonds sind ein wichter Teil einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb sollte hier die Sicherheit hoch geschrieben werden. Empfehlenswert wäre auf diesen Konten Kollektivunterschrift zu führen. Vertreter der Verwaltung und Vertreter der Gemeinschaft.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_12
Kompetenzsumme
Die Kompetenzsumme wird zwischen der Gemeinschaft und der beauftragten Verwaltung festgehalten und kommt zu Anwendung, wenn Arbeiten ausgeführt werden müssen, welche weder im Budget berücksichtigt wurden noch an einer Versammlung ein Beschluss gefasst wurde. Heute dürfte eine Kompetenzsumme von CHF 7'000.- sinnvoll sein.
http://www.forumstockwerk.ch/05-04
05_04_04
Konkurs eines Eigentümers
Bei Konkurs eines Eigentümers haften für ausstehende Beiträge an die Gemeinschaft die einzelnen Eigentümer im Rahmen der solidarischen Haftung und ihrer Wertquoten. Ein neuer Eigentümer kann für die bis zum Konkursdatum angefallenen Verpflichtungen nicht belastet werden (im Gegensatz z.B. aus einer Pfandverwertung ohne Konkursfall)
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_06
Konstituierende Versammlung
Dies ist die erste Versammlung einer neuen Gemeinschaft. An dieser werden verschiedenen Verträge beschlossen, gewünschte oder notwendige Gremien gewählt (Delegierte & Revisoren) sowie das erste Budget genehmigt. Auch das Vorgehen von Garantiemängel im allgemeinen Bereich sollte organisiert werden. Zudem wesentliche Grundlagen über "Stockwerkeigentum" als Info.
http://www.forumstockwerk.ch/07-01
07_01_09
Kontoplan für STWEG-Buchhaltung
Kontoplan nach KMU
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_02
Kopfstimme
siehe Stimmrecht (Art. 712o, Abs. 1 ZGB)
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_01
Kostenverteiler
siehe Verteilschlüssel
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_02 06_03_03
Kreditfähigkeit von STWEG
Gemäss einem kürzlich erschienen Gutachten ist eine Stockwerkeigentümergemeinschaft entgegen der bisherigen Lehrannahme durchaus Kreditfähig. Diese Ansicht hat sich bei den Kreditgebern, als auch bei Fachleuten noch nicht überall durchgesetzt. Aber auf Basis dieser Erkenntnis wäre ein Umdenken in der Vergabe von Uebergangskrediten z.B. bei umfassenden Sanierungsarbeiten möglich.
http://www.forumstockwerk.ch/04_02
04_02_07
Kundenportale
Kundenportale sind von der Verwaltung resp. derer eingesetzter Branchensoftware zur Verfügung gestellte Online-Zugriffe auf die Informationen der Gemeinschaft. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten bezüglich Umfang und der Organisation dieser Portale.
http://www.forumstockwerk.ch/06-08
06_08_02
Künstliche Intelligenz
Anfragen über künstliche Intelligenz sind stark im Kommen und bieten heute erstaunlich gute und umfassende Inforamtionen in Sekundenschnelle. Sobald es jedoch um rechtliche Auskünfte geht, ist mit Vorsicht geboten. Das Thema "Stockwerkeigentum Schweiz" ist im Internet nicht stark verbreitet. Somit dürften die Auskünfte auch nicht allzu funidert sein.
http://www.forumstockwerk.ch/14-00
14_00_01
Rechtsauskünfte
Kurse im Bereich Stockwerkeigentum
Verschiedene Verbände und Firmen bieten Kurse im Bereich Stockwerkeigentum an. Eine Auswahl davon sehen Sie im Bereich "NL / Kurse / Weiterbildung"
http://www.forumstockwerk.ch/kurse
11_02_01
Lebenszyklus der Bauteile
Aufgrund von Erfahrungswerten bestehen Tabellen über die Lebensdauer von Bauteilen. Diese Angaben sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da es einerseits immer wieder "Montagsmodelle" gibt und die heutige Qualität der Geräte nicht immer mehr mit dem Qualitätsstandard von früher verglichen werden kann. Zusätzlich sind Ersatzteile immer schwieriger zu erhalten.
http://www.forumstockwerk.ch/07-02
07_02_01
Lex Koller
Regelt die Auflagen für Ausländer, welche in der Schweiz Wohneigentum erwerben wollen.
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_08
Liegenschaftssteuern
Bei der direkten Bundessteuer gibt es keine Liegenschaftssteuer. Gewisse Kantone verlangen jedoch nach wie vor Steuern auf den Einnahmen der Liegenschaften. Die Besteueurng findet jedoch im Rahmen der Einkommenssteuer statt. Bei Verkauf einer Liegenschaft fällt sicher noch die Grundstückgewinnsteuer und je nach Kanton allenfalls eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_07
Links zu anderen Seiten
Links zu anderen Seiten über Stockwerk- und Miteigentum werden bei den jeweiligen Fachseiten aufgeführt. Wenn Sie auf spannende Links stossen, können Sie uns diese gerne melden, damit wir auch anderen Nutzern diese Informationen publizieren können
Liquiditätsprobleme im Stockwerkeigentum
Liquiditätsproblem haben verschiedene Ursachen: ungeplante notwendige Massnahmen, Zahlungsverzug von Eigentümern oder häufig auch buchhalterische Abgrenzungen. Insbesondere die buchhalterischen Abgrenzungen sollten vermieden werden. Ein Reservefonds könnte hier Ueberbrückung bieten.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_06
Reservefonds
Literatur
Unter "NL / Kurse / Literatur" finden Sie einige Schriftwerke, welche Stockwerk- und/oder Miteigentum als zentrales Thema aufweisen
http://www.forumstockwerk.ch/11-02-06
11_02_06
luxuriöse Massnahmen
Für luxuriöse Massnahmen gilt die Einstimmigkeit. Die Definitivon von luxuriösen Massnahmen wurde vom Bundesgericht bisher für konkrete Fälle definiert. Eine allgemeine Umschreibung lässt sich schwerlich ableiten, da es auf den spezifischen Fall und die entsprechenden Umstände ankommen kann.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_07
Mahnwesen im Stockwerkeigentum
Das Mahnwesen im Stockwerkeigentum gewinnt an Bedeutung, da auch bei Eigentümern die wirtschaftlichen Einbussen zu verspüren sind. Für Verwalter von Stockwerk- und Miteigentum ist auch aufgrund der solidarischen Haftung darauf zu achten, dass sich keine grösseren Ausstände anhäufen.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_18
Mandatsabgang
Gibt eine Verwaltung ein bestehendes STWEG-Mandat ab, so ist sicher zu stellen, dass auf den vereinbarten Zeitpunkt hin die notwendigen Informationen und Unterlagen der neuen Verwaltung übergeben wird.
http://www.forumstockwerk.ch/06-06
06_06_09
Mandatszugang
siehe Mandatsabgang
http://www.forumstockwerk.ch/06-06
06_06_09
Mängelbehebung
Für Mängelbehebungen im allgemeinen Bereich einer Stockwerkeigentümergemeinschaft siehe unter Garantieansprüche. Für Mängelbehebung im Sonderrecht eines Eigentümers ist dieser
http://www.forumstockwerk.ch/07-07
07_07_04
Garantien
Mängelrügen
s. Garantieansprüche
http://www.forumstockwerk.ch/07-07
07_07_04
Garantieansprüche
Mediation
Anstelle des Rechtsweges besteht auch die Möglichkeit, eine Mediation einzuleiten. Hierzu wurden verschiedene Stellen als Mediatoren geschaffen, welche beide Parteien anhören und in verschiedenen Sitzungen versuchen, eine Einigung zu finden. Im Reglement kann der Weg der Mediation festgehalten werden.
http://www.forumstockwerk.ch/04-08
04_08_04
Mehrheitsbeschluss
Das einfache Mehr (oder Mehrheitsbeschluss) wird aus der Hälfte der Anwesenden plus 1 errechnet, sofern nichts anderes im Reglement beschrieben. Beispiel 7 Anwesende Eigentümer: das einfache Behr beträgt 4. Um einen Antrag nach dem einfachen Mehr anzunehmen bedarf es also 4-JA-Stimmen unabhängig der Nein-Stimmenden oder Stimmenthaltungen.
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_02
Abstimmungs-Quoren
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer im Bereich Stockwerkeigentum ist eher selten und kommt praktisch nur im Gewerbebereich vor.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_13
Minergiestandard
Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz– sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen. Eine besondere Rolle spielen dabei die hochwertige Gebäudehülle und ein kontrollierter Luftwechsel.
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03_02
Miteigentum
Miteigentum umschriebt einen Anteil an einem Grundstück im Sinne von Art. 646, Abs. 1, ZGB
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_04
Mitteilung an ForumStockwerk senden
Auf dieser Seite können Sie uns Ihre Mitteilung zustellen.
http://www.forumstockwerk.ch/11-02-08
11_02_08
Musterdokumente für Eigentümer
Hier verweisen wir Sie auf verschiedene Vorlagen aus dem Bereich Stockwerk- und Miteigentum
http://www.forumstockwerk.ch/11-02-03
11_02_03
Musterdokumente für Verwaltungen
Hier verweisen wir Sie auf verschiedene Vorlagen aus dem Bereich Stockwerk- und Miteigentum
http://www.forumstockwerk.ch/11-02-04
11_02_04
Musterreglement
siehe Reglement
http://www.forumstockwerk.ch/03_06
03_06_02
Reglement
Mustervorlagen und Dokumente
siehe Seite "Musterdokumente"
http://www.forumstockwerk.ch/11-02
11_02
MWST
siehe Mehrwertsteuer
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_13
Nachbarschaftsprobleme
Immer wieder können innerhalb der Gemeinschaft oder auch zu Nachbarhäusern Nachbarschaftsprobleme auftreten.
http://www.forumstockwerk.ch/05_07
05_07_03
Naturgefahrenkarte Schweiz
Unter https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/bauherr.html ist ersichtlich, ob im Bereich einer bestimmten Liegenschaft mit Naturgefahren zu rechnen ist.
http://www.forumstockwerk.ch/03-10
03_10_03
News
Neuigkeiten über diese Seite und rund um Stockwerkeigentum
http://www.forumstockwerk.ch/11-00-06
11_00_06
News-Letter
Bleiben Sie auf dem Laufenden rund um Stockwerk- und Miteigentum. Verschiedene Arten von Newsletter (für Stockwerkeigentümer oder für Verwaltungen) werden periodisch über Neuerungen und interessante Themen informiert.
http://www.forumstockwerk.ch/11-00-01
11_00_01
nichtiger Beschluss
siehe ungültiger Beschluss
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_08
Niedergang Stockwerkeigentum
Niedergang von Stockwerkeigentum kann es geben bei Zerstörung eines erheblichen Teils des Gebäudes (z.B. Feuer oder Erdrutsche) oder wenn die Gemeinschaft mit der notwendigen Mehrheit beschliesst, die Stockwerkeigentümergemeinschaft aufzulösen. Besitzt ein einzelner Eigentümer sämtliche Einheiten der Gemeinschaft, müsste das Notariat von Amtes wegen die Auflösung der Stockwerkeigentümergemeinschaft verlangen.
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_09
Ñiederspannungskontrolle
Amtliche Kontrolle der Elektrotechnischen Einrichtungen. Sowohl im Sonderrecht (Kosten z.L. des jeweils berechtigten Eigentümers) wie auch im Allgemeinen Teil (Kostenverteilung gem. den übrigen Unterhaltskosten)
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03_11
NL
siehe News-Letter
http://www.forumstockwerk.ch/11-00-01
11_00_01
Notariat
Eine ganze Reihe von Dokumenten im Bereich Stockwerkeigentum (z.B. Begründungen von Stockwerkeigentum / Kaufverträge von Einheiten / Grunddienstbarkeitsverträge) müssen notariell beglaubigt werden, bevor diese im Grundbuch aufgenommen werden können.
http://www.forumstockwerk.ch/04-09
04_09_01
notwendige Massnahmen
Bei den notwendigen baulichen Massnahmen handelt es sich etwa um Reparaturen am gemeinschaftlichen Lift, Instandstellung einer defekten Waschküche, Sanierung eines Wasserschadens etc.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_07
nützliche Massnahmen
Nützliche bauliche Massnahmen sind unter anderem Modernisierungsmassnahmen, die den Wert des Hauses, die Wirtschaftlichkeit und die Gebrauchsfähigkeit steigern. Zum Beispiel der Einbau von PV- oder Solaranlagen oder eine bessere Wärme- und Schallisolation.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_07
Nutzniessung
Bei der Nutzniessung überlässt der Eigentümer dem Nutzniesser seine Einheit zur Nutzung. Dieser ist Stimmberechtigt. Ausnahme sind bauliche Massnahmen oder Veränderungen, bei denen der Eigentümer Stimmberechtigt bleibt. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung (inkl. Hypothekarzinsen, Versicherungen, Reparaturen, etc.) gehen zu Lasten des Nutzniessers.
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_03
Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Bei einer Miteigentümergemeinschaft werden die "Regeln" der MEG in einer sogenannten NVO (Nutzungs- und Verwaltungsordnung) festgehalten. Ist das Miteigentum Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, so sind diese Bestimmungen teilweise auch im Reglemente der Stockwerkeigentümergemeinschaft enthalten. Art. 647, ZGB
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_10
Nutzungsänderung der Einheit
siehe Zweckänderung der Einheit
http://www.forumstockwerk.ch/03-03
03_03_08
Zweckänderung
ON- und OFF-Boarding
siehe Mandatsabgang & Mandatszugang
http://www.forumstockwerk.ch/06-06
06_06_09
optierte STWE-Immobilien
Optierte oder Teiloptierte Immobilien im Stockwerkeigentum s. Mehrwertsteuer
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_13
OR
Obligationenrecht; diverse Gesetzesartikel aus dem OR sind auch im Bereich des Stockwerkeigentums massgebend;
http://www.forumstockwerk.ch/04-01
04_01_05
Ordnungsantrag
Anlässlich einer Versammlung kann von einem Sitzungsteilnehmer aber auch vom Sitzungsleiter ein Antrag gestellt werden, welcher mit der Traktandenliste nichts zu tun hat. Zum Beispiel um Einräumen einer Pause oder Verschiebung der Sitzung aufgrund fortgeschrittener Zeit. Ueber diesen Antrag wird dann mit einfachem Mehr entschieden.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_04
Parkplatzordnung
Ein immer wieder kehrendes Problem ist die nicht ordnungsgemässe Nutzung insbesondere von Besucherparkplätzen. Ein richterliches Verbot kann helfen, damit weitere Massnahmen eingeleitet werden können.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_05
Parkverbot
siehe richterliches Verbot
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_05
Pass-Partout
Bei Neubauten oder Ferienwohnungen verfügt die Bauherrschaft oder die Verwaltung noch über Passpartout. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen diese Passpartout-Schlüssel vernichtet werden. Wünschen Eigentümer, dass die Verwaltung Zutritt zu deren Einheiten hat (z.B. bei Ferienwohnungen), sind separate Vereinbarungen ausserhalb der Gemeinschft zu treffen.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_05
Pfandrechtseintrag gegen die Gemeinschaft
Gegen eine STWEG kann ein gesetzliches Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ZGB) errichtet werden. Z.B. kann ein Handwerker ein Pfandrecht auf dem Stammgrundstück verlangen. Der Pfandeintrag belastet das Grundstück und damit indirekt jede einzelne Stockwerkeinheit. Im Falle einer Betreibung oder Verwertung verteilen sich die Kosten auf die Stockwerkeigentümer im Rahmen Ihrer Wertquoten.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_04
Pfandrechtseintrag gegen einen Eigentümer
Gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB hat die Gemeinschaft für die auf die letzten drei Jahre entfallenen Beitragsforderungen Anspruch gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf Errichtung eines Pfandrechtes an dessen Anteil.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_11
Pfändung im Stockwerkeigentum
siehe Inkasso; Art. 712i, ZGB
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_11
Pfandverwertung im Stockwerkeigentum
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_05
Pflichten der Eigentümer
Jeder Eigentümer hat gegenüber der Gemeinschaft gewisse Pflichten, welche zu Erfüllen sind: Pflicht zur Zahlung der beschlossenen Beiträge, Pflicht zur funktionellen Erhaltung seines Sonderrechts, Sorgfaltspflicht wie auch die Pflicht für den Zugang für allg. Bauteile und technische Einrichtungen, welche sich allenfalls örtlich im Sonderrecht befinden aber gem. Reglement gemeinschaftlich sind
http://www.forumstockwerk.ch/05-05
05_05
Pflichtenheft für Ausschuss
Stehen grössere Sanierungen bevor, so kann ein Ausschuss für die Dauer dieser Aufgabe gewählt werden. Es sollte hier klar umschrieben werden, was die Aufgabe des Ausschusses ist, welche Zusammensetzung, welche Kompetenzen (Aufträge dürfen nur durch die Verwaltung erteilt werden), Form der Berichterstattung, Entschädigung, etc. Eine Vorlage finden Sie bei den Musterdokumenten
http://www.forumstockwerk.ch/03-07
03_09_04
Ausschuss Musterdokument "Vorlage Pflichtenheft Ausschuss"
Pflichtenheft für Delegierte
In vielen Gemeinschaften sind Delegierte im Einsatz, welche die verschiedensten Aufgaben innehaben. Z.B. als Erstanlaufstelle bei Problemen, Heizungsverantwortlicher, bei grösseren Gemeinschaften mit z.B. mehreren Hauseingängen als Vertreter von Haus Nr. x, usw. Hierfür ist es sinnvoll, wenn Pflichtenhefter vorhanden ist, damit Kompetenzen und Regelungen klar sint.
http://www.forumstockwerk.ch/03-09
03_0_04
Delegierte Musterdokument "Vorlage Pflichtenheft Delegierte"
Pflichtenheft Hauswartung
Für die Hauswartung ist ein Pflichtenheft unerlässlich, damit Gemeinschaft und Hauswart (egal ob interne oder externe Lösung) klar sind, was für welchen Preis erwartet wird. Die Kosten von internen Lösungen und externen Firmen liegen deutlich auseinander. Wichtig ist, dass bei internen Lösungen Sozialkosten und Unfallversicherung abgeschlossen sind.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_05
Photovoltaik
siehe PV-Anlagen
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03_05
Präsenzliste
Bei einer STWE-Versammlung wird vor Beginn der Versammlung eine Präsenzliste erstellt auf welcher die Anwesenden mit Ihrer Unterschrift ihre persönliche Anwesenheit bestätigen. Bei Vertretungen von Eigentümern unterschreibt die bevollmächtigte Person als "i.V." (in Vertretung) und gibt gleichzeitig die Vollmacht der Versammlungsleitung ab, sofern dies nicht schon im Vorfeld geschehen ist.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_03
Programme für Verwaltung Stockwerkeigentum
siehe Softwareprodukte
http://www.forumstockwerk.ch/06-08
06_08_03
Protokoll
Das Gesetz schreibt ein Beschluss-Protokoll von den Versammlungen vor. Aus dem Protokoll muss zu entnehmen sein, was mit welcher Mehrheit beschlossen wurde und welches die Auswirkungen auf Kosten / wiederkehrende Kosten / etc. sind.; Art. 712n, Abs. 2, ZGB. NEIN-stimmende sind namentlich zu erwähnen.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_08
PV-Anlagen
Eine Photovoltaik-Anlage ist eine System zu Erzeugung von Oekostrom aus Sonnenenergie.
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03_05
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