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Stowepedia - das ABC zum Stockwerkeigentum
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Stichwort | Beschreibung | Auf Fachseite weiterlesen | Seiten-Nr | ähnliche Themen |
|---|---|---|---|---|
Qualifiziertes Mehr | siehe auch Abstimmungs-Quoren | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_03 | |
Quorum | Quorum bedeutet die erforderliche Mindestanzahl an Mitgliedern einer Versammlung, eines Organs oder Gremiums, die anwesend oder stimmberechtigt sein müssen, damit rechtswirksame Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchführt werden können. (Siehe auch Abstimmungs-Quoren) | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | |
Rechtsauskünfte | Für Rechtsauskünfte empfiehlt es sich dringend, Juristen oder Anwaltsbüros zu beauftragen, welche sich gezielt mit der Materie Stockwerk- und/oder Miteigentum befassen. Anfragen können Sie auch auf unserer Seite "Recht & Politik" und dort bei "Rechtsauskünfte" einreichen. Es wird Ihnen dann entweder eine Kurzantwort geliefert oder eine Empfehlung für weitere Abklärungen abgegeben. | http://www.forumstockwerk.ch/04-08 | 04_08_01 | Recht & Politik\Rechtsauskünfte |
Rechtsformen von Eigentümern | Um eine Stockwerkseinheit zu erwerben sind praktisch alle Rechtsformen zugelassen. Die Handhabung bezüglich Wahrnehmung des Stimmrechts und der Haftung sind jedoch unterschiedlich. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_08 | |
Rechtsmittel gegenüber einem Eigentümer | Welche Rechtsmittel hat die Gemeinschaft gegenüber einem Eigentümer | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_02 | |
Rechtsweg gegenüber der Gemeinschaft | Wie ist das Vorgehen, wenn ein einzelner Eigentüber gegen die Gemeinschaft vorgehen möchte. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_01 | |
Reglement | Obwohl das Relemgent für eine Gemeinschaft gesetzlich nicht vorgeschrieben ist es in der Praxis unverzichtbar. Es legt die Reglen für das Zusammenleben, die Verwaltung sowie auch die Nutzung der gemeinschaftlichen Teile fest und umschreibt die Handhabung des ausschliesslichen Nutzungsrechts. Leider werden die Reglemente häufig nicht professionelle ausgearbeitet. | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_04 | |
Reglementsänderung | Für eine Reglementsänderung, wird das entsprechende Quorum benötigt, welches im Reglement angegeben ist. Findet sich keine Angabe und ist gesetzlich nichts vorgeschrieben für den entsprechenden Artikel, genügt das einfache Mehr. Eine Anmerkung im Grundbuch der Aenderung ist nicht zwingend notwendig jedoch ist ein klarer Eintrag im Protokoll wichtig. | http://www.forumstockwerk.ch/04-07 | 03_06_07 | |
Renovation Sonderrecht | Was ist zu beachten bei der Renovation / Sanierung im Sonderrecht. | http://www.forumstockwerk.ch/07-09 | 07_09_01 | |
Reservationsvertrag | Beim Reservationsvertrag vereinbaren der Ersteller einer neuen Stockwerkeigentümergemeinschaft und der Erwerber der Einheiten, dass sie sich über den Kaufabschluss der Objekte einig sind. Ein Reservationsvertrag muss nicht alle Details umschreiben, ist aber für Verkäufer und Käufer in der Grundsache bindend, sofern er notariell beglaubigt wird (Art. 216 OR). | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 03_02_03 | Vorvertrag |
Reservefonds | Der Reservefonds (teilweise auch Grundstock genannt) dient der Gemeinschaft, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, ohne dass in einem solchen Fall Geld von den einzelnen Eigentümern als Zusatzeinschuss einverlangt werden muss. Dies ist ein eher neueres Instrument in der Liquiditätsplanung und daher nicht bei allen Reglementen anzutreffen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_06 | |
Revision des Jahresabschlusses | Eine Revision ist von Gesetztes wegen nicht obligatorisch. Gewisse Reglemente sehen dies jedoch vor und geben teilweise auch Vorgaben, wer oder in welchem Intervall solche Revisionen der Buchhaltung stattfinden sollen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_03 | Revision |
Revisionsbericht | Die Person(en), bestätigen in einem kurzen Revisionsbericht (s. Musterdokumente), dass sie die Buchhaltung überprüft haben. Vorbehalte oder Rückweisungen gegenüber der Abrechnung müssen immer klar ausformuliert und begründet werden, damit diejenigen, welche die Abrechnung erstellt haben, Korrekturen vornehmen oder zur Beanstandung klar Stellung nehmen können. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_03 | Revision |
Revisoren | Um die Revision der Jahresabrechnung durchzuführen, können Revisioren eingesetzt werden. Gesetzlich ist dies nicht vorgeschrieben. Allenfalls gibt es Regelungen im Reglement, welche aber durch Versammlungsbeschluss geändert werden können. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_05 | |
richterliches Verbot | Soll auf einem Grundstück ein Verbot (z.B. Parkverbot, Durchgangsverbot, etc.) erreichtet werden, muss hierfür bei der zuständigen Behörde (in der Regel im Bezirk, in dem sich das Grundstück befindet) ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_05 | Fahrverbot, Parkverbot, Durchgangsverbot |
Rückbau | Wird einem Eigentümer ein Ausbau gewährt (z.B. Erstellung eines Cheminées auf dem Gartensitzplatz), so sollte ebenfalls eine Rückbauklausel formuliert werden (z.B. bei Verkauf oder schlechtem Zustand). Tritt einer dieser Gründe ein, ist der Rückbau entsprechend zu vollziehen, damit für Rechtsnachfolger oder die Gemeinschaft keine unklare Situation entsteht. | http://www.forumstockwerk.ch/03-03 | 03_03_09 | |
Rückkommensantrag | Möchte ein Eigentümer an der Versammlung auf einen Antrag zurückkommen, für den bereits ein Beschluss gefällt wurde, so hat er einen Rückkommensantrag zu stellen. Die Versammlung kann über diesen Antrag diskutieren und hat danach mit einfachem Mehr abzustimmen. Danach kann über den ursprünglichen Antrag nochmals diskutiert und erneut abgestimmt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_04 | |
Rückstellungen | Ein buchhalterischer Vorgang um zu erwartende Kosten auf mehrere Jahren zu verteilen. Gemäss Standard für kommerzielle Buchhaltungen müssen diese begründet werden. Im Bereich Stockwerkeigentum gelten diese Auflagen (neues Rechnungslegungsrecht) nicht, da es sich hier um eine Kostenabrechnung handelt und nicht nach int. Standard geführt werden muss. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | Jahresabrechnung |
Sachversicherungen | siehe Versicherungen | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_06 | |
Salvatorische Klausel | Ist in einem Vertragswerk eine "salvatorische Klausel" vereinbart, bedeutet dies, dass wenn ein Teil oder Teile eines Vertrages unwirksam werden, dass der Vertrag insgesamt seine Gültigkeit behält, selbst wenn gewisse Bestimmungen nicht mehr duirchsetzbar sind. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_07 | |
Sanierungen | Sanierungen in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind meist für die betroffenen Parteien (Eigentümerschaft, Bewohner, Verwaltung, Bauverantwortliche) eine grosse Herausforderung und sollten daher von langer und seriöser Hand vorbereitet sein. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03 | |
Sanierungsfonds für STWEG / MEG | geplant bei Genossenschaft Stockwerkeigentum | http://www.forumstockwerk.ch/10-01-04 | 10_01_04 | IG STWEG |
Schätzer | Durch Schätzer werden Liegenschafter oder Eigentumswohnungen und die dazu gehörenden Nebenräumlichkeiten bewertet. Finanzinstitute wie auch Verbände oder Freischaffende bieten sich für diese Aufgabe an. Erfahrungen und Ausbildungen helfen, dass wesentliche Faktoren richtig wahrgenommen werden. Die Ergebnisse liegen aber häufig weit auseinander. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02_02 | |
Schiedsgerichtsklausel | Anstelle der Klausel über den Gerichtsstand, kann auch eine Schiedsgerichtsklausel vorgegeben werden. Anstelle des Gerichtsweges würde dann zuerst ein Schiedsgericht angerufen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_06_10 | |
SchKB | Schuldbetreibung & Konkurs (Gesetzessammlung) | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_11 | |
Schlichtungsbehörde | Die erste Instanz für rechtliche Auseinandersetzungen ist in der Regel die Schlichtungsbehörde (Friedensrichter); die Webseite https://svfv.ch/ gibt hier einen Ueberblick über die verschiedenen Klagearten und weitere Inforamtionen | http://www.forumstockwerk.ch/04-09 | 04_09_04 | |
Schliesspläne | Bei Immobilien im Stockwerkeigentum ist der Schliessplan (Schlüsselverzeichnis) in der Regel so organisiert, dass jede Einheit eine eigene Sicherheitskarte für Nachbestellungen von Schlüsseln hat, welche zu ihrem Sonderrecht gehört. Die Schlüssel für den allgemeinen Bereich (nur Zugang Treppenhaus, Tiefgarage, Hauswartung oder Technikraum) sind über die Verwaltung zu bestellen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_05 | |
Schweiz. Verband Immobilien-Treuhänder | Berufsverband der Immobilientreuhänder und Verwaltungen | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_03 | |
Selbstverwaltung | Eigentümergemeinschaften sind nicht verpflichtet externe Firmen für die Verwaltung zu engagieren. Diese Aufgaben können auch einzelne oder mehrere Personen aus der Eigentümergemeinschaft übernehmen. Es ist jedoch empfehlenswert, klare Pflichtenhefter hierfür zu führen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass eine solche Aufgabe ein breites Wissen benötigt. | http://www.forumstockwerk.ch/06-02 | 06_02_09 | |
Servitut | Ein Servitut ist ein dingliches Recht, welches direkt an ein Grundstück gebunden ist und im Grundbuch eingetragen wird. Es bedeutet, dass ein Grundstück gegenüber einem anderen Grundstück oder zugunsten einer bestimmten Person ein besonderes Nutzungsrecht erhält oder dass auf dem dienenden Grundstück eine Einschränkung gilt. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_05 | Grunddienstbarkeiten |
Softwareprodukte für Stockwerkeigentum | siehe Seite "Software & Tools" | http://www.forumstockwerk.ch/06-06 | 06_06_01 | |
Solaranlagen | siehe auch PV-Anlagen | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_05 | PV-Anlagen |
Solidarhaftung der Eigentümer | Die STWEG ist keine juristische Person, sondern eine Gesamtheit aller Eigentümer. Somit werden Verbindlichkeiten der Gemeinschaft (z. B. für Unterhalt, Verwaltung, Sanierungen) nach Wertquoten auf die einzelnen Eigentümer verteilt (Art. 712h Abs. 2 ZGB). Ein Gläubiger (z. B. ein Handwerker oder die Verwaltung) kann jeden einzelnen Stockwerkeigentümer auf den vollen Betrag belangen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_09 | |
Sonderrecht | Gegenstand des Sonderrechts sind einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken, die als Wohnungen oder als Einheiten von Räumen zu geschäftlichen oder anderen Zwecken mit eigenem Zugang in sich abgeschlossen sein müssen. Diese können getrennte Nebeneräume umfassen. Das Sonderrecht wird meist mit einer Wertquote versehen- | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_01 | |
Sorgfaltspflicht | Die Eigentümer sind angehalten, zu den allgemeinen Teilen der Gemeinschaft die notwendige Sorge zu tragen. | http://www.forumstockwerk.ch/05-05 | 05_05_01 | |
Spielgeräte | siehe Kinderspielplatz | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_03 | |
Statistiken über Stockwerkeigentum | Nachfolgende Links führen zu einigen Seiten, auf welchen diverse statistische Zahlen über das schweizer Stockwerkeigentum aufgeführt sind. | http://www.forumstockwerk.ch/03-10 | 03_10_04 | |
Stellenvermittlung | Auf ForumStockwerk.ch hat es auch eine einfach Jobvermittlung für die Immobilienbranche, speziell im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum | http://www.forumstockwerk.ch/06-09 | 06_09 | Jobs |
steuerlich abzugsfähige Kosten ab 2028 | Aufgrund der Volksabstimmung vom 28.09.2025 bezüglich der Abschaffung des Eigenmietwertes, werden auch Abzüge im Zusammenhang mit Immobilien nicht mehr steuerlich anerkannt. Wie dies im Detail aussehen wird, ist derzeit in Bern noch in der Aufbereitung. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_07 | |
steuerlich abzugsfähige Kosten bis Ende 2027 | Je nach Kanton können Aufwendungen im Zusammenhang mit Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel kann zwischen einem Pauschalabzug und dem effektiven Abzug gewählt werden. Diese Regelung wird aufgrund der Volksabstimmung vom 28. September 2025 aufgehoben und dafür wird für Zweitwohnungen neu eine Steuer erhoben. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_07 | |
Steuern | s. Verrechnungssteuer resp. Vermögenssteuern oder Grundstückgewinnsteuer oder Liegenschaftssteuern | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_06 | |
Stichentscheid | In verschiedenen Reglementen ist vorgesehen, dass der Sitzungsleiter bei Stimmgleichheit bei der Abstimmung nach dem einfachen Mehr vom Stichentscheid Gebrauch machen kann. Es wird empfohlen, dass sich die Verwaltung dieses Recht bei der ersten Versammlung ausbedingt. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | Stichentscheid, Stimmgleichheit |
Stimmenthaltung | Die Handhabung der Stimmenthaltung ist im Gesetz nicht klar geregelt. Es gibt daher unterschiedliche Lehr-Meinungen. Wenn jedoch im Reglement diesbezüglich etwas festgehalten ist, dürfte diese Formulierung massgebend sein, sofern sich dies nicht mit den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | |
Stimmrecht | Das Stimmrecht ist ein unabdingbares Recht, welcher jeder Eigentümer hat unabhängig von der Grösse und der Anzahl seiner Einheiten; wie jedoch die Stimmkraft bemessen wird (Kopfstimme oder Objektstimmer oder andere Aufschlüsselungen) ist dem Reglement zu entnehmen. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | |
Stock | siehe Reservefonds | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_06 | Reservefonds |
subjektiv-dingliches Miteigentum | siehe unselbständiges Miteigentum | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_04 | |
Subventionen | siehe auch Förderbeiträge / energiefranken.ch | http://www.forumstockwerk.ch/07-05 | 07_05_06 | Förderbeiträge |
Sub-Verwaltungen | Werden Stockwerkseinheiten an Dritte vermietet und die Verwaltung übernimmt dieses Mandat des entsprechenden Eigentümers, spricht man von Sub-Verwaltung. Hier ist auf eine strikte Trennung zwischen der Abrechnung der STWE-Einheit und dem erfolgten Mietverhältnis zu achten. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_16 | |
SVIT | siehe Schweiz. Verband Immobilien Treuhänder | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_03 | |
Tod eines Eigentümers | Im Todesfall eines Eigentümers, geht sein Eigentum an die Erbengemeinschaft über, ausser diese würde die Erbschaft ausschlagen. Aus dem Erbschein ist ersichtlich, wer alles die offiziellen Erben der entsprechenden Einheiten sind. Die Erbengemeinschaft muss bekannt geben, wer ihre Interessen vertreten wird. | http://www.forumstockwerk.ch/05-01 | 05_01_07 05_03_06 | |
Tragbarkeitsberechnung | Bei der Tragbarkeitsrechnung wird durch das finanzierende Institut errechnet, welches die Möglichkeit der Finanzierung aufgrund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers ist. Die Tragbarkeit gilt als eingehalten, wenn die jährlichen Wohnkosten maximal 33% des Bruttoeinkommens betragen. Es wird mit kalkulatorischen Kosten gerechnet. | http://www.forumstockwerk.ch/05-03 | 05_03_02 | |
Traktanden | Die Traktanden sind die an der anstehenden Eigentümerversammlung zu besprechenden Punkte, über welche auch eine Abstimmung erfolgen soll. Die Traktanden müssen verständlich aufgeführt sein (oder in einer Beilage erläutert werden) und gemäss Reglement rechtzeitig versandt werden, so dass sich jeder Eigentümer gebührend die einzelnen Anliegen studieren kann. | http://www.forumstockwerk.ch/03-07 | 03_07_02 | Art. 67, Abs. 3, ZGB |
Trinkwasserverordnung | Die Wasserversorger und die Eigentümer öffentlicher Gebäude sind für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich und müssen dieses regelmässig kontrollieren. | http://www.forumstockwerk.ch/04-01 | 04_01_08 | |
über uns | Informationen über die Macher von ForumStockwerk.ch | http://www.forumstockwerk.ch/11-03-01 | 11_03_01 | |
umfassende Sanierungen | Bei umfassenden Sanierungen sind mehrere Bauteile des allgemeinen Teils der Stockwerkeigentümergemeinschaft betroffen. Dies bedarf einer rechtzeitigen und seriösen Vorbereitung und Ausführung. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03 | Sanierungen |
Umgebung | Die Umgebung der Liegenschaft gehört zum Allgemeinen Teil der Gemeinschaft und wird somit in Pflege, Unterhalt und Erneuerung auch durch die gesamte Gemeinschaft bestimmt. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_03 | |
Umwandlung Mietliegenschaft in STWEG | Bei der Umwandlung einer Mietliegenschaft in Stockwerkeigentum wird häufig die bestehende Liegenschaft saniert und auf den neusten technischen Stand gebracht. Danach wird Stockwerkeigentum begründet und die Liegenschaft entsprechend verwaltet. Bei diesem Vorgang sind verschiedene Punkte genau zu beachten. | http://www.forumstockwerk.ch/07-01 | 07_01_06 | |
ungültige Beschlüsse | Stellt ein Gericht fest, dass ein Beschluss ungültig gefasst wurde oder diesen für nichtig erklärt, so gilt der Zustand wie vor diesem ungültig gefassten Zustand. Allenfalls muss dann die Eigentümerversammlung nochmals korrekt über diesen Punkt einen neuen Beschluss fassen | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_08 | |
Universalversammluing | Von einer Universalversammlung wird gesprochen, wenn alle Eigentümer an der Versammlung anwesend oder vertreten sind. | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_03 | |
Unselbständiges Miteigentum | Es liegt ein Miteigentumsanteil vor, das untrennbar (daher: unselbstständig) mit dem Hauptgrundstück verbunden ist, zum Beispiel ein Parkplatz, eine Grünfläche oder ähnliche Anlagen, die fürs gesamte Grundstück von Wert sind und daher nicht separat veräussert werden dürfen. Es unterliegt weder Aufhebungsansprüchen, noch dem gesetzlichen Vorkaufsrecht. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_04 | Art. 64x, ZGB |
Unterhalt | Jede Liegenschaft benötigt den laufenden Unterhalt, damit die einzelnen Bauteile funktionstüchtig und langanhaltend in Ordnung bleiben. Wird dem Unterhalt die notwendige Beachtung geschenkt, bleiben die einzelnen Bauteile einsatzbereit. Zudem wird die Gemeinschaft vor unerwartentem Stillstand von Funktionen (z.B. Warmwasseraufbereitung) verschont. | http://www.forumstockwerk.ch/07-02 | 07_02_01 | |
Unterhaltskosten | Die Unterhaltskosten werden in der Regel jährlich budgetiert und sind aufgrund von periodisch wiederkehrenden Servicearbeiten (z.B. Boilerentkalkung) relativ gut planbar. Die Verwaltung nimmt diese Kosten in die Budgetplanung auf und wacht darüber, dass diese auch ausgeführt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/03-08 | 03_08_01 | |
unterlassener Unterhalt | Wird dem Unterhalt nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt oder man bewusst Kosten sparen will, so kann es zu einem sogenannten unterlassenen Unterhalt kommen. Wird dies bewusst nicht gemacht, können Versicherungen insbesondere bei wiederkehrenden Schäden Leistungen kürzen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Schwachstelle bereits länger bekannt war. | http://www.forumstockwerk.ch/07-02 | 07_02_05 | |
Unterstützung für Verwaltungen | Verwaltungen können aufgrund verschiedener Ereignisse (Krankheit, Kündigung, etc.) in personelle Engpässe kommen. Damit den anfallenden Pendenzen die notwendige Beachtung geschenkt werden kann, gibt es externe Dienstleister und FreeLancer, welche Verwaltungen in solchen Fällen unterstützen können. | http://www.forumstockwerk.ch/06-09 | 06_09 | |
Urabstimmung | siehe auch briefliche Abstimmung | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_01 | |
Vandalenschaden | Entstehen Schäden durch Vandalen (z.B. mit Farbspray) ist zu unterscheiden, ob dies im Allgemeinen Bereich oder im Sonderrecht eines einzelnen Stockwerkeigentümers geschehen ist. | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Vandalenversicherung | siehe Versicherungen | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_06 | |
Varianten-Abstimmung | Stehen bei einem Traktandum mehrere Varianten zur Verfügung, ist ein bestimmtes Prozedere einzuhalten, damit ein klares Ergebnis zustande kommen kann | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_07_06 | |
Veränderungen im Sonderrecht | Werden im Sonderrecht Veränderungen vorgenommen, so unterliegen diese unter Umständen speziellen Regeln wie der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Es ist wesentlich, diese vorgängig einzuholen, damit nicht ein Rückbau droht | http://www.forumstockwerk.ch/07-08 | 07_08_01 | |
Verband Stockwerkeigentum Schweiz | Verband Stockwerkeigentum Schweiz | http://www.forumstockwerk.ch/04-06 | 04_06_02 | |
Verdichtung im Stockwerkeigentum | Ist die Ausnützungsziffer gem. Bau- und Zonenordnung eines Grundstücks im Stockwerkeigentum noch nicht beansprucht, besteht die Möglichkeit, z.B. durch Aufstockung oder durch das Erstellen eines Anbaus oder Zusatzbau zusätzliche Einheiten zu bilden. Dies ist jedoch ein komplexes Gebilde und kann nur selten umgesetzt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/07-03 | 07_03_12 | |
Vereinsrecht | Gewisse Artikel des Vereinsrecht (Artikel 67 - 68 und 75, ZGB) werden auch bei einer Stockwerkeigentümergemeinschaft angewendet. | http://www.forumstockwerk.ch/04-01 | 04_01_03 | |
Verfügungen des Verwalters | Darf ein Verwalter ohne Beschluss der Gemeinschaft Verfügungen erwirken (z.B. Bussen gegen Eigentümer); eine Abhandlung von Michel de Roche | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_02 | |
Verjährung | Die verschiedenen Arten von Verjährungen sind hier aufgeführt. | http://www.forumstockwerk.ch/04-04 | 04_04_06 | |
Verkauf | Auf der Seite "Kaufen & Verkaufen" sind einige wichtige Abschnitte für einen optimalen Ablauf eines Verkaufs einer Stockwerkseinheiten angegeben. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 05_02 | Kaufen & Verkaufen\Verkauf |
vermietete Einheiten (Allgemeine Flächen) | Wird eine der Gemeinschaft gehörende Fläche an Dritte vermietet (benötigt in der Regeln einen Beschluss der Gemeinschaft), wird dies über die Buchhaltung der Gemeinschaft abgewickelt. | http://www.forumstockwerk.ch/05-02 | 03_03_10 | |
vermietete Einheiten (Sonderrecht) | Wenn nicht im Reglement eingeschränkt, hat der Eigentümer einer Einheit das Recht, diese an Dritte zu vermieten. Hier sind besonders bei kurzfristigen Vermietungen (z.B. Air BnB) mögliche Einschränkungen im Reglement oder aufgrund eines Versammlungsbeschlusses zu beachten. | http://www.forumstockwerk.ch/03-03 | 03_03_11 | |
vermietete Einheiten (Verwaltung) | Erhält die Verwaltung den Auftrag, für einen Eigentümer seine Einheiten zu vermieten und zu bewirtschaften, so ist dies ausserhalb des STWEG-Mandates abzuwickeln. | http://www.forumstockwerk.ch/03-03 | 03_03_10 | Sub-Verwaltungen |
Vermögensausweis | Gibt auf den Stichtag (meist Abrechnungsstichtag der gemeinschaftlichen Kosten) der Anteil jedes einzelnen Eigentümers an den Vermögenswerten der Gemeinschaft (Bankkonto / Erneuerungsfonds) an. Die Eigentümer haben diese Aufstellung ihren persönlichen Steuern zu deklarieren und die Aufstellung beizulegen. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_05 | |
Vermögenssteuern | Die STWEG als solches wird nicht besteuert. Hingegen werden die Vermögensanteile der Gemeinschaft anteilmässig bestehend aus den Anlagewerten (Betriebskonto und Erneuerungsfonds) den Eigentümern bei der Jahresabrechnung ausgewiesen. Diese Anteile müssen die einzelnen Eigentümer dann in Ihrer Steuererklärung als Vermögen deklarieren. | http://www.forumstockwerk.ch/05-'3 | 05_03_07 | Verrechnungssteuer |
Verrechnungssteuer (MEG) | Erhält eine MEG auf den Anlagewerte Zinsen, so wird die Verrechnungssteuer automatisch abgezogen. Die Verwaltung erstellt danach einen Vermögensausweis, auf welchem das Vermögen und der anteilmässige Zins aufgrführt ist. Die einzelnen Miteigentümer können durch Deklaration in der Steuererklärung die Verrechnungssteuer zurückfordern. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_06 | |
Verrechnungssteuer (STWEG) | Erhält eine STWEG auf den Anlagewerte Zinsen, so wird die Verrechnungssteuer automatisch abgezogen. Die Verwaltung kann durch Deklaration der Zinserträge bei der Eidg. Steuerverwaltung die Verrechnungssteuer für in der Schweiz wohnhafte Eigentümer zurückfordern. Die Eigentümer müssen die Vermögenswerte anteilmässig in der Steuererklärung deklarieren. | http://www.forumstockwerk.ch/06-03 | 06_03_06 | |
Versammlung | Oberstes Organ der Stockwerkeigentümer (Art. 712m - 712p, ZGB); anlässlich der Eigentümerversammlung bestimmen die Eigentümer über die Gemeinschaft | http://www.forumstockwerk.ch/03_07 | 03_05 | |
Versicherungen Aufgaben der Verwaltung | Für die allgemeinen Teile einer Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft müssen diverse Versicherungen abgeschlossen werden (Kantonale Gebäudeversicherung, Sach- und Haftpflicht) und darüber hinaus können auch weitere Versicherungen fakultativ (z.B. Vandalenversicherung oder Erdbebenversicherung) abgeschlossen werden. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01_06 | |
Versicherungen aus Sicht Eigentümer | In welchen Fällen kann ein Eigentümer in die Haftung fallen | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Versicherungen aus Sicht Verwaltung | In welchen Fällen kann eine Verwaltung in die Haftung fallen | http://www.forumstockwerk.ch/03_04 | 03_04_08 | |
Verteilschlüssel | siehe Kostenverteiler | http://www.forumstockwerk.ch/03_06 | 03_06_04 | Kostenverteiler |
vertikales Stockwerkeigentum | Vertikales Stockwerkeigentum ergibt sich aus einer Form des Eigentums, bei der die Miteigentümer Gebäudeteile besitzen, welches sich entlang einer senkrechten Linie befinden. Dies ist relevant bei Mehrfamilienhäuser, welche die Wohnheinheitn sich über mehrere Etagen hinziehen oder sogar über mehrere Immobilien auf einem Grundstück verteilen. Eher selten und im ZGB nicht erwähnt. | http://www.forumstockwerk.ch/03-01 | 03_01_05 | Horizontales Stockwerkeigentum |
Vertretung | siehe Vollmacht | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_05 | |
Verwaltung | Von der Gemeinschaft vertraglich beauftragte Fachinstanz, welche alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften, des Gesetzes und des Reglements, sowie gemäss den gültig gefassten Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer vollzieht und von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen trifft. | http://www.forumstockwerk.ch/06-01 | 06_01 | |
Verwaltungs-Honorar | Das Verwaltungshonorar ist die Entschädigung für deren Tätigkeiten. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen gemäss Verwaltungsvertrag oder bei Selbstverwaltung der Gemeinschaft allfällige Versammlungsbeschlüsse. | http://www.forumstockwerk.ch/05-06 | 05_06_01 | |
Verwaltungs-Vertrag | Der Verwaltungsvertrag regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Entschädigungen zwischen der Gemeinschaft und der von der Gemeinschaft beauftragten Verwaltung. | http://www.forumstockwerk.ch/06-02 | 06_02_02 | |
Verzeichnis der Dienstleister | Verzeichnis der Dienstleister, welche sich bei ForumStockwerk eingetragen haben | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-04 | 11_00_04 | |
Verzeichnis der Grundbuchämter | Hier finden Sie das zuständige Grundbuchamt für die gewünschte Liegenschaft | http://www.forumstockwerk.ch/04-09 | 04_09_02 | |
Verzeichnis der Notariate | Offizielles Verzeichnis der Notariate in der Schweiz | http://www.forumstockwerk.ch/04-09 | 04_09_01 | |
Verzeichnis von Organisationen | Verzeichnis von Organisationen und amtlichen Stellen, welche sich um die Sache Stockwerkeigentum kümmern | http://www.forumstockwerk.ch/09-01-02 | 09_01_02 | |
Verzeichnis der Verbände | Verzeichnis der Verbände, welche sich um die Sache Stockwerkeigentum kümmern und sich bei ForumStockwerk eingetragen haben | http://www.forumstockwerk.ch/11-00-05 | 11_00_05 | |
Videos zum Thema Stockwerkeigentum | s. YouTube-Kanäle | http://www.forumstockwerk.ch/11-02-07 | 11_02_07 | |
Video-Ueberwachung | Für die Uerwachung des Geländes oder der Liegenschaft müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Ueberwachung zulässig ist und in einem Verfahren auch verwendet werden dürfen. | http://www.forumstockwerk.ch/03-09 | 03_09_05 | |
Vollmacht | Eigentümer können sich für die Angelegenheiten der STWEG vertreten lassen und Dritte hierfür bevollmächtigen. Dazu sind allfällige Auflagen oder Einschränkungen im Reglement zu beachten. Vollmachten sind schriftlich zu erstellen und der Verwaltung abzugeben. Vollmachten können für ein bestimmtes Geschäft, für die gesamte Vertretung oder auch unbeschränkt ausgestellt werden. | http://www.forumstockwerk.ch/03_05 | 03_05_05 | Vertretung |
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