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Stowepedia - das ABC zum Stockwerkeigentum

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Haben Sie andere Erfahrungen gemacht oder möchten Sie über einen speziellen Fall diskutieren, können Sie im Forum unterm dem entsprechenden Thema einen Forumsbeitrag eröffnen oder auch nachsehen, ob es bereits Beiträge dazu gibt. Fehlt Ihnen ein Stichwort oder ein Thema oder wünschen Sie ausführlichere Beschreibung, so danken wir für entsprechende Hinweise unter "gewünschte Themen"

Stichwort
Beschreibung
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Seiten-Nr
ähnliche Themen
Qualifiziertes Mehr
siehe auch Abstimmungs-Quoren
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_03
Quorum
Quorum bedeutet die erforderliche Mindestanzahl an Mitgliedern einer Versammlung, eines Organs oder Gremiums, die anwesend oder stimmberechtigt sein müssen, damit rechtswirksame Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchführt werden können. (Siehe auch Abstimmungs-Quoren)
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_01
Rechtsauskünfte
Für Rechtsauskünfte empfiehlt es sich dringend, Juristen oder Anwaltsbüros zu beauftragen, welche sich gezielt mit der Materie Stockwerk- und/oder Miteigentum befassen. Anfragen können Sie auch auf unserer Seite "Recht & Politik" und dort bei "Rechtsauskünfte" einreichen. Es wird Ihnen dann entweder eine Kurzantwort geliefert oder eine Empfehlung für weitere Abklärungen abgegeben.
http://www.forumstockwerk.ch/04-08
04_08_01
Recht & Politik\Rechtsauskünfte
Rechtsformen von Eigentümern
Um eine Stockwerkseinheit zu erwerben sind praktisch alle Rechtsformen zugelassen. Die Handhabung bezüglich Wahrnehmung des Stimmrechts und der Haftung sind jedoch unterschiedlich.
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_08
Rechtsmittel gegenüber einem Eigentümer
Welche Rechtsmittel hat die Gemeinschaft gegenüber einem Eigentümer
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_02
Rechtsweg gegenüber der Gemeinschaft
Wie ist das Vorgehen, wenn ein einzelner Eigentüber gegen die Gemeinschaft vorgehen möchte.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_01
Reglement
Obwohl das Relemgent für eine Gemeinschaft gesetzlich nicht vorgeschrieben ist es in der Praxis unverzichtbar. Es legt die Reglen für das Zusammenleben, die Verwaltung sowie auch die Nutzung der gemeinschaftlichen Teile fest und umschreibt die Handhabung des ausschliesslichen Nutzungsrechts. Leider werden die Reglemente häufig nicht professionelle ausgearbeitet.
http://www.forumstockwerk.ch/03_06
03_04
Reglementsänderung
Für eine Reglementsänderung, wird das entsprechende Quorum benötigt, welches im Reglement angegeben ist. Findet sich keine Angabe und ist gesetzlich nichts vorgeschrieben für den entsprechenden Artikel, genügt das einfache Mehr. Eine Anmerkung im Grundbuch der Aenderung ist nicht zwingend notwendig jedoch ist ein klarer Eintrag im Protokoll wichtig.
http://www.forumstockwerk.ch/04-07
03_06_07
Renovation Sonderrecht
Was ist zu beachten bei der Renovation / Sanierung im Sonderrecht.
http://www.forumstockwerk.ch/07-09
07_09_01
Reservationsvertrag
Beim Reservationsvertrag vereinbaren der Ersteller einer neuen Stockwerkeigentümergemeinschaft und der Erwerber der Einheiten, dass sie sich über den Kaufabschluss der Objekte einig sind. Ein Reservationsvertrag muss nicht alle Details umschreiben, ist aber für Verkäufer und Käufer in der Grundsache bindend, sofern er notariell beglaubigt wird (Art. 216 OR).
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
03_02_03
Vorvertrag
Reservefonds
Der Reservefonds (teilweise auch Grundstock genannt) dient der Gemeinschaft, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, ohne dass in einem solchen Fall Geld von den einzelnen Eigentümern als Zusatzeinschuss einverlangt werden muss. Dies ist ein eher neueres Instrument in der Liquiditätsplanung und daher nicht bei allen Reglementen anzutreffen.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_06
Revision des Jahresabschlusses
Eine Revision ist von Gesetztes wegen nicht obligatorisch. Gewisse Reglemente sehen dies jedoch vor und geben teilweise auch Vorgaben, wer oder in welchem Intervall solche Revisionen der Buchhaltung stattfinden sollen.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_03
Revision
Revisionsbericht
Die Person(en), bestätigen in einem kurzen Revisionsbericht (s. Musterdokumente), dass sie die Buchhaltung überprüft haben. Vorbehalte oder Rückweisungen gegenüber der Abrechnung müssen immer klar ausformuliert und begründet werden, damit diejenigen, welche die Abrechnung erstellt haben, Korrekturen vornehmen oder zur Beanstandung klar Stellung nehmen können.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_03
Revision
Revisoren
Um die Revision der Jahresabrechnung durchzuführen, können Revisioren eingesetzt werden. Gesetzlich ist dies nicht vorgeschrieben. Allenfalls gibt es Regelungen im Reglement, welche aber durch Versammlungsbeschluss geändert werden können.
http://www.forumstockwerk.ch/03-09
03_09_05
richterliches Verbot
Soll auf einem Grundstück ein Verbot (z.B. Parkverbot, Durchgangsverbot, etc.) erreichtet werden, muss hierfür bei der zuständigen Behörde (in der Regel im Bezirk, in dem sich das Grundstück befindet) ein entsprechendes Gesuch gestellt werden.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_05
Fahrverbot, Parkverbot, Durchgangsverbot
Rückbau
Wird einem Eigentümer ein Ausbau gewährt (z.B. Erstellung eines Cheminées auf dem Gartensitzplatz), so sollte ebenfalls eine Rückbauklausel formuliert werden (z.B. bei Verkauf oder schlechtem Zustand). Tritt einer dieser Gründe ein, ist der Rückbau entsprechend zu vollziehen, damit für Rechtsnachfolger oder die Gemeinschaft keine unklare Situation entsteht.
http://www.forumstockwerk.ch/03-03
03_03_09
Rückkommensantrag
Möchte ein Eigentümer an der Versammlung auf einen Antrag zurückkommen, für den bereits ein Beschluss gefällt wurde, so hat er einen Rückkommensantrag zu stellen. Die Versammlung kann über diesen Antrag diskutieren und hat danach mit einfachem Mehr abzustimmen. Danach kann über den ursprünglichen Antrag nochmals diskutiert und erneut abgestimmt werden.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_04
Rückstellungen
Ein buchhalterischer Vorgang um zu erwartende Kosten auf mehrere Jahren zu verteilen. Gemäss Standard für kommerzielle Buchhaltungen müssen diese begründet werden. Im Bereich Stockwerkeigentum gelten diese Auflagen (neues Rechnungslegungsrecht) nicht, da es sich hier um eine Kostenabrechnung handelt und nicht nach int. Standard geführt werden muss.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_01
Jahresabrechnung
Sachversicherungen
siehe Versicherungen
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_06
Salvatorische Klausel
Ist in einem Vertragswerk eine "salvatorische Klausel" vereinbart, bedeutet dies, dass wenn ein Teil oder Teile eines Vertrages unwirksam werden, dass der Vertrag insgesamt seine Gültigkeit behält, selbst wenn gewisse Bestimmungen nicht mehr duirchsetzbar sind.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
05_02_07
Sanierungen
Sanierungen in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind meist für die betroffenen Parteien (Eigentümerschaft, Bewohner, Verwaltung, Bauverantwortliche) eine grosse Herausforderung und sollten daher von langer und seriöser Hand vorbereitet sein.
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03
Sanierungsfonds für STWEG / MEG
geplant bei Genossenschaft Stockwerkeigentum
http://www.forumstockwerk.ch/10-01-04
10_01_04
IG STWEG
Schätzer
Durch Schätzer werden Liegenschafter oder Eigentumswohnungen und die dazu gehörenden Nebenräumlichkeiten bewertet. Finanzinstitute wie auch Verbände oder Freischaffende bieten sich für diese Aufgabe an. Erfahrungen und Ausbildungen helfen, dass wesentliche Faktoren richtig wahrgenommen werden. Die Ergebnisse liegen aber häufig weit auseinander.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
05_02_02
Schiedsgerichtsklausel
Anstelle der Klausel über den Gerichtsstand, kann auch eine Schiedsgerichtsklausel vorgegeben werden. Anstelle des Gerichtsweges würde dann zuerst ein Schiedsgericht angerufen.
http://www.forumstockwerk.ch/03_06
03_06_10
SchKB
Schuldbetreibung & Konkurs (Gesetzessammlung)
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_11
Schlichtungsbehörde
Die erste Instanz für rechtliche Auseinandersetzungen ist in der Regel die Schlichtungsbehörde (Friedensrichter); die Webseite https://svfv.ch/ gibt hier einen Ueberblick über die verschiedenen Klagearten und weitere Inforamtionen
http://www.forumstockwerk.ch/04-09
04_09_04
Schliesspläne
Bei Immobilien im Stockwerkeigentum ist der Schliessplan (Schlüsselverzeichnis) in der Regel so organisiert, dass jede Einheit eine eigene Sicherheitskarte für Nachbestellungen von Schlüsseln hat, welche zu ihrem Sonderrecht gehört. Die Schlüssel für den allgemeinen Bereich (nur Zugang Treppenhaus, Tiefgarage, Hauswartung oder Technikraum) sind über die Verwaltung zu bestellen.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_05
Schweiz. Verband Immobilien-Treuhänder
Berufsverband der Immobilientreuhänder und Verwaltungen
http://www.forumstockwerk.ch/04-06
04_06_03
Selbstverwaltung
Eigentümergemeinschaften sind nicht verpflichtet externe Firmen für die Verwaltung zu engagieren. Diese Aufgaben können auch einzelne oder mehrere Personen aus der Eigentümergemeinschaft übernehmen. Es ist jedoch empfehlenswert, klare Pflichtenhefter hierfür zu führen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass eine solche Aufgabe ein breites Wissen benötigt.
http://www.forumstockwerk.ch/06-02
06_02_09
Servitut
Ein Servitut ist ein dingliches Recht, welches direkt an ein Grundstück gebunden ist und im Grundbuch eingetragen wird. Es bedeutet, dass ein Grundstück gegenüber einem anderen Grundstück oder zugunsten einer bestimmten Person ein besonderes Nutzungsrecht erhält oder dass auf dem dienenden Grundstück eine Einschränkung gilt.
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_05
Grunddienstbarkeiten
Softwareprodukte für Stockwerkeigentum
siehe Seite "Software & Tools"
http://www.forumstockwerk.ch/06-06
06_06_01
Solaranlagen
siehe auch PV-Anlagen
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03_05
PV-Anlagen
Solidarhaftung der Eigentümer
Die STWEG ist keine juristische Person, sondern eine Gesamtheit aller Eigentümer. Somit werden Verbindlichkeiten der Gemeinschaft (z. B. für Unterhalt, Verwaltung, Sanierungen) nach Wertquoten auf die einzelnen Eigentümer verteilt (Art. 712h Abs. 2 ZGB). Ein Gläubiger (z. B. ein Handwerker oder die Verwaltung) kann jeden einzelnen Stockwerkeigentümer auf den vollen Betrag belangen.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_09
Sonderrecht
Gegenstand des Sonderrechts sind einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken, die als Wohnungen oder als Einheiten von Räumen zu geschäftlichen oder anderen Zwecken mit eigenem Zugang in sich abgeschlossen sein müssen. Diese können getrennte Nebeneräume umfassen. Das Sonderrecht wird meist mit einer Wertquote versehen-
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_01
Sorgfaltspflicht
Die Eigentümer sind angehalten, zu den allgemeinen Teilen der Gemeinschaft die notwendige Sorge zu tragen.
http://www.forumstockwerk.ch/05-05
05_05_01
Spielgeräte
siehe Kinderspielplatz
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_03
Statistiken über Stockwerkeigentum
Nachfolgende Links führen zu einigen Seiten, auf welchen diverse statistische Zahlen über das schweizer Stockwerkeigentum aufgeführt sind.
http://www.forumstockwerk.ch/03-10
03_10_04
Stellenvermittlung
Auf ForumStockwerk.ch hat es auch eine einfach Jobvermittlung für die Immobilienbranche, speziell im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum
http://www.forumstockwerk.ch/06-09
06_09
Jobs
steuerlich abzugsfähige Kosten ab 2028
Aufgrund der Volksabstimmung vom 28.09.2025 bezüglich der Abschaffung des Eigenmietwertes, werden auch Abzüge im Zusammenhang mit Immobilien nicht mehr steuerlich anerkannt. Wie dies im Detail aussehen wird, ist derzeit in Bern noch in der Aufbereitung.
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_07
steuerlich abzugsfähige Kosten bis Ende 2027
Je nach Kanton können Aufwendungen im Zusammenhang mit Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel kann zwischen einem Pauschalabzug und dem effektiven Abzug gewählt werden. Diese Regelung wird aufgrund der Volksabstimmung vom 28. September 2025 aufgehoben und dafür wird für Zweitwohnungen neu eine Steuer erhoben.
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_07
Steuern
s. Verrechnungssteuer resp. Vermögenssteuern oder Grundstückgewinnsteuer oder Liegenschaftssteuern
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_06
Stichentscheid
In verschiedenen Reglementen ist vorgesehen, dass der Sitzungsleiter bei Stimmgleichheit bei der Abstimmung nach dem einfachen Mehr vom Stichentscheid Gebrauch machen kann. Es wird empfohlen, dass sich die Verwaltung dieses Recht bei der ersten Versammlung ausbedingt.
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_01
Stichentscheid, Stimmgleichheit
Stimmenthaltung
Die Handhabung der Stimmenthaltung ist im Gesetz nicht klar geregelt. Es gibt daher unterschiedliche Lehr-Meinungen. Wenn jedoch im Reglement diesbezüglich etwas festgehalten ist, dürfte diese Formulierung massgebend sein, sofern sich dies nicht mit den gesetzlichen Vorgaben widerspricht.
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_01
Stimmrecht
Das Stimmrecht ist ein unabdingbares Recht, welcher jeder Eigentümer hat unabhängig von der Grösse und der Anzahl seiner Einheiten; wie jedoch die Stimmkraft bemessen wird (Kopfstimme oder Objektstimmer oder andere Aufschlüsselungen) ist dem Reglement zu entnehmen.
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_01
Stock
siehe Reservefonds
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_06
Reservefonds
subjektiv-dingliches Miteigentum
siehe unselbständiges Miteigentum
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_04
Subventionen
siehe auch Förderbeiträge / energiefranken.ch
http://www.forumstockwerk.ch/07-05
07_05_06
Förderbeiträge
Sub-Verwaltungen
Werden Stockwerkseinheiten an Dritte vermietet und die Verwaltung übernimmt dieses Mandat des entsprechenden Eigentümers, spricht man von Sub-Verwaltung. Hier ist auf eine strikte Trennung zwischen der Abrechnung der STWE-Einheit und dem erfolgten Mietverhältnis zu achten.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_16
SVIT
siehe Schweiz. Verband Immobilien Treuhänder
http://www.forumstockwerk.ch/04-06
04_06_03
Tod eines Eigentümers
Im Todesfall eines Eigentümers, geht sein Eigentum an die Erbengemeinschaft über, ausser diese würde die Erbschaft ausschlagen. Aus dem Erbschein ist ersichtlich, wer alles die offiziellen Erben der entsprechenden Einheiten sind. Die Erbengemeinschaft muss bekannt geben, wer ihre Interessen vertreten wird.
http://www.forumstockwerk.ch/05-01
05_01_07 05_03_06
Tragbarkeitsberechnung
Bei der Tragbarkeitsrechnung wird durch das finanzierende Institut errechnet, welches die Möglichkeit der Finanzierung aufgrund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers ist. Die Tragbarkeit gilt als eingehalten, wenn die jährlichen Wohnkosten maximal 33% des Bruttoeinkommens betragen. Es wird mit kalkulatorischen Kosten gerechnet.
http://www.forumstockwerk.ch/05-03
05_03_02
Traktanden
Die Traktanden sind die an der anstehenden Eigentümerversammlung zu besprechenden Punkte, über welche auch eine Abstimmung erfolgen soll. Die Traktanden müssen verständlich aufgeführt sein (oder in einer Beilage erläutert werden) und gemäss Reglement rechtzeitig versandt werden, so dass sich jeder Eigentümer gebührend die einzelnen Anliegen studieren kann.
http://www.forumstockwerk.ch/03-07
03_07_02
Art. 67, Abs. 3, ZGB
Trinkwasserverordnung
Die Wasserversorger und die Eigentümer öffentlicher Gebäude sind für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich und müssen dieses regelmässig kontrollieren.
http://www.forumstockwerk.ch/04-01
04_01_08
über uns
Informationen über die Macher von ForumStockwerk.ch
http://www.forumstockwerk.ch/11-03-01
11_03_01
umfassende Sanierungen
Bei umfassenden Sanierungen sind mehrere Bauteile des allgemeinen Teils der Stockwerkeigentümergemeinschaft betroffen. Dies bedarf einer rechtzeitigen und seriösen Vorbereitung und Ausführung.
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03
Sanierungen
Umgebung
Die Umgebung der Liegenschaft gehört zum Allgemeinen Teil der Gemeinschaft und wird somit in Pflege, Unterhalt und Erneuerung auch durch die gesamte Gemeinschaft bestimmt.
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_03
Umwandlung Mietliegenschaft in STWEG
Bei der Umwandlung einer Mietliegenschaft in Stockwerkeigentum wird häufig die bestehende Liegenschaft saniert und auf den neusten technischen Stand gebracht. Danach wird Stockwerkeigentum begründet und die Liegenschaft entsprechend verwaltet. Bei diesem Vorgang sind verschiedene Punkte genau zu beachten.
http://www.forumstockwerk.ch/07-01
07_01_06
ungültige Beschlüsse
Stellt ein Gericht fest, dass ein Beschluss ungültig gefasst wurde oder diesen für nichtig erklärt, so gilt der Zustand wie vor diesem ungültig gefassten Zustand. Allenfalls muss dann die Eigentümerversammlung nochmals korrekt über diesen Punkt einen neuen Beschluss fassen
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_08
Universalversammluing
Von einer Universalversammlung wird gesprochen, wenn alle Eigentümer an der Versammlung anwesend oder vertreten sind.
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_03
Unselbständiges Miteigentum
Es liegt ein Miteigentumsanteil vor, das untrennbar (daher: unselbstständig) mit dem Hauptgrundstück verbunden ist, zum Beispiel ein Parkplatz, eine Grünfläche oder ähnliche Anlagen, die fürs gesamte Grundstück von Wert sind und daher nicht separat veräussert werden dürfen. Es unterliegt weder Aufhebungsansprüchen, noch dem gesetzlichen Vorkaufsrecht.
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_04
Art. 64x, ZGB
Unterhalt
Jede Liegenschaft benötigt den laufenden Unterhalt, damit die einzelnen Bauteile funktionstüchtig und langanhaltend in Ordnung bleiben. Wird dem Unterhalt die notwendige Beachtung geschenkt, bleiben die einzelnen Bauteile einsatzbereit. Zudem wird die Gemeinschaft vor unerwartentem Stillstand von Funktionen (z.B. Warmwasseraufbereitung) verschont.
http://www.forumstockwerk.ch/07-02
07_02_01
Unterhaltskosten
Die Unterhaltskosten werden in der Regel jährlich budgetiert und sind aufgrund von periodisch wiederkehrenden Servicearbeiten (z.B. Boilerentkalkung) relativ gut planbar. Die Verwaltung nimmt diese Kosten in die Budgetplanung auf und wacht darüber, dass diese auch ausgeführt werden.
http://www.forumstockwerk.ch/03-08
03_08_01
unterlassener Unterhalt
Wird dem Unterhalt nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt oder man bewusst Kosten sparen will, so kann es zu einem sogenannten unterlassenen Unterhalt kommen. Wird dies bewusst nicht gemacht, können Versicherungen insbesondere bei wiederkehrenden Schäden Leistungen kürzen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Schwachstelle bereits länger bekannt war.
http://www.forumstockwerk.ch/07-02
07_02_05
Unterstützung für Verwaltungen
Verwaltungen können aufgrund verschiedener Ereignisse (Krankheit, Kündigung, etc.) in personelle Engpässe kommen. Damit den anfallenden Pendenzen die notwendige Beachtung geschenkt werden kann, gibt es externe Dienstleister und FreeLancer, welche Verwaltungen in solchen Fällen unterstützen können.
http://www.forumstockwerk.ch/06-09
06_09
Urabstimmung
siehe auch briefliche Abstimmung
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_01
Vandalenschaden
Entstehen Schäden durch Vandalen (z.B. mit Farbspray) ist zu unterscheiden, ob dies im Allgemeinen Bereich oder im Sonderrecht eines einzelnen Stockwerkeigentümers geschehen ist.
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_08
Vandalenversicherung
siehe Versicherungen
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_06
Varianten-Abstimmung
Stehen bei einem Traktandum mehrere Varianten zur Verfügung, ist ein bestimmtes Prozedere einzuhalten, damit ein klares Ergebnis zustande kommen kann
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_07_06
Veränderungen im Sonderrecht
Werden im Sonderrecht Veränderungen vorgenommen, so unterliegen diese unter Umständen speziellen Regeln wie der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Es ist wesentlich, diese vorgängig einzuholen, damit nicht ein Rückbau droht
http://www.forumstockwerk.ch/07-08
07_08_01
Verband Stockwerkeigentum Schweiz
Verband Stockwerkeigentum Schweiz
http://www.forumstockwerk.ch/04-06
04_06_02
Verdichtung im Stockwerkeigentum
Ist die Ausnützungsziffer gem. Bau- und Zonenordnung eines Grundstücks im Stockwerkeigentum noch nicht beansprucht, besteht die Möglichkeit, z.B. durch Aufstockung oder durch das Erstellen eines Anbaus oder Zusatzbau zusätzliche Einheiten zu bilden. Dies ist jedoch ein komplexes Gebilde und kann nur selten umgesetzt werden.
http://www.forumstockwerk.ch/07-03
07_03_12
Vereinsrecht
Gewisse Artikel des Vereinsrecht (Artikel 67 - 68 und 75, ZGB) werden auch bei einer Stockwerkeigentümergemeinschaft angewendet.
http://www.forumstockwerk.ch/04-01
04_01_03
Verfügungen des Verwalters
Darf ein Verwalter ohne Beschluss der Gemeinschaft Verfügungen erwirken (z.B. Bussen gegen Eigentümer); eine Abhandlung von Michel de Roche
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_02
Verjährung
Die verschiedenen Arten von Verjährungen sind hier aufgeführt.
http://www.forumstockwerk.ch/04-04
04_04_06
Verkauf
Auf der Seite "Kaufen & Verkaufen" sind einige wichtige Abschnitte für einen optimalen Ablauf eines Verkaufs einer Stockwerkseinheiten angegeben.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
05_02
Kaufen & Verkaufen\Verkauf
vermietete Einheiten (Allgemeine Flächen)
Wird eine der Gemeinschaft gehörende Fläche an Dritte vermietet (benötigt in der Regeln einen Beschluss der Gemeinschaft), wird dies über die Buchhaltung der Gemeinschaft abgewickelt.
http://www.forumstockwerk.ch/05-02
03_03_10
vermietete Einheiten (Sonderrecht)
Wenn nicht im Reglement eingeschränkt, hat der Eigentümer einer Einheit das Recht, diese an Dritte zu vermieten. Hier sind besonders bei kurzfristigen Vermietungen (z.B. Air BnB) mögliche Einschränkungen im Reglement oder aufgrund eines Versammlungsbeschlusses zu beachten.
http://www.forumstockwerk.ch/03-03
03_03_11
vermietete Einheiten (Verwaltung)
Erhält die Verwaltung den Auftrag, für einen Eigentümer seine Einheiten zu vermieten und zu bewirtschaften, so ist dies ausserhalb des STWEG-Mandates abzuwickeln.
http://www.forumstockwerk.ch/03-03
03_03_10
Sub-Verwaltungen
Vermögensausweis
Gibt auf den Stichtag (meist Abrechnungsstichtag der gemeinschaftlichen Kosten) der Anteil jedes einzelnen Eigentümers an den Vermögenswerten der Gemeinschaft (Bankkonto / Erneuerungsfonds) an. Die Eigentümer haben diese Aufstellung ihren persönlichen Steuern zu deklarieren und die Aufstellung beizulegen.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_05
Vermögenssteuern
Die STWEG als solches wird nicht besteuert. Hingegen werden die Vermögensanteile der Gemeinschaft anteilmässig bestehend aus den Anlagewerten (Betriebskonto und Erneuerungsfonds) den Eigentümern bei der Jahresabrechnung ausgewiesen. Diese Anteile müssen die einzelnen Eigentümer dann in Ihrer Steuererklärung als Vermögen deklarieren.
http://www.forumstockwerk.ch/05-'3
05_03_07
Verrechnungssteuer
Verrechnungssteuer (MEG)
Erhält eine MEG auf den Anlagewerte Zinsen, so wird die Verrechnungssteuer automatisch abgezogen. Die Verwaltung erstellt danach einen Vermögensausweis, auf welchem das Vermögen und der anteilmässige Zins aufgrführt ist. Die einzelnen Miteigentümer können durch Deklaration in der Steuererklärung die Verrechnungssteuer zurückfordern.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_06
Verrechnungssteuer (STWEG)
Erhält eine STWEG auf den Anlagewerte Zinsen, so wird die Verrechnungssteuer automatisch abgezogen. Die Verwaltung kann durch Deklaration der Zinserträge bei der Eidg. Steuerverwaltung die Verrechnungssteuer für in der Schweiz wohnhafte Eigentümer zurückfordern. Die Eigentümer müssen die Vermögenswerte anteilmässig in der Steuererklärung deklarieren.
http://www.forumstockwerk.ch/06-03
06_03_06
Versammlung
Oberstes Organ der Stockwerkeigentümer (Art. 712m - 712p, ZGB); anlässlich der Eigentümerversammlung bestimmen die Eigentümer über die Gemeinschaft
http://www.forumstockwerk.ch/03_07
03_05
Versicherungen Aufgaben der Verwaltung
Für die allgemeinen Teile einer Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft müssen diverse Versicherungen abgeschlossen werden (Kantonale Gebäudeversicherung, Sach- und Haftpflicht) und darüber hinaus können auch weitere Versicherungen fakultativ (z.B. Vandalenversicherung oder Erdbebenversicherung) abgeschlossen werden.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01_06
Versicherungen aus Sicht Eigentümer
In welchen Fällen kann ein Eigentümer in die Haftung fallen
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_08
Versicherungen aus Sicht Verwaltung
In welchen Fällen kann eine Verwaltung in die Haftung fallen
http://www.forumstockwerk.ch/03_04
03_04_08
Verteilschlüssel
siehe Kostenverteiler
http://www.forumstockwerk.ch/03_06
03_06_04
Kostenverteiler
vertikales Stockwerkeigentum
Vertikales Stockwerkeigentum ergibt sich aus einer Form des Eigentums, bei der die Miteigentümer Gebäudeteile besitzen, welches sich entlang einer senkrechten Linie befinden. Dies ist relevant bei Mehrfamilienhäuser, welche die Wohnheinheitn sich über mehrere Etagen hinziehen oder sogar über mehrere Immobilien auf einem Grundstück verteilen. Eher selten und im ZGB nicht erwähnt.
http://www.forumstockwerk.ch/03-01
03_01_05
Horizontales Stockwerkeigentum
Vertretung
siehe Vollmacht
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_05
Verwaltung
Von der Gemeinschaft vertraglich beauftragte Fachinstanz, welche alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften, des Gesetzes und des Reglements, sowie gemäss den gültig gefassten Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer vollzieht und von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen trifft.
http://www.forumstockwerk.ch/06-01
06_01
Verwaltungs-Honorar
Das Verwaltungshonorar ist die Entschädigung für deren Tätigkeiten. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen gemäss Verwaltungsvertrag oder bei Selbstverwaltung der Gemeinschaft allfällige Versammlungsbeschlüsse.
http://www.forumstockwerk.ch/05-06
05_06_01
Verwaltungs-Vertrag
Der Verwaltungsvertrag regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Entschädigungen zwischen der Gemeinschaft und der von der Gemeinschaft beauftragten Verwaltung.
http://www.forumstockwerk.ch/06-02
06_02_02
Verzeichnis der Dienstleister
Verzeichnis der Dienstleister, welche sich bei ForumStockwerk eingetragen haben
http://www.forumstockwerk.ch/11-00-04
11_00_04
Verzeichnis der Grundbuchämter
Hier finden Sie das zuständige Grundbuchamt für die gewünschte Liegenschaft
http://www.forumstockwerk.ch/04-09
04_09_02
Verzeichnis der Notariate
Offizielles Verzeichnis der Notariate in der Schweiz
http://www.forumstockwerk.ch/04-09
04_09_01
Verzeichnis von Organisationen
Verzeichnis von Organisationen und amtlichen Stellen, welche sich um die Sache Stockwerkeigentum kümmern
http://www.forumstockwerk.ch/09-01-02
09_01_02
Verzeichnis der Verbände
Verzeichnis der Verbände, welche sich um die Sache Stockwerkeigentum kümmern und sich bei ForumStockwerk eingetragen haben
http://www.forumstockwerk.ch/11-00-05
11_00_05
Videos zum Thema Stockwerkeigentum
s. YouTube-Kanäle
http://www.forumstockwerk.ch/11-02-07
11_02_07
Video-Ueberwachung
Für die Uerwachung des Geländes oder der Liegenschaft müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Ueberwachung zulässig ist und in einem Verfahren auch verwendet werden dürfen.
http://www.forumstockwerk.ch/03-09
03_09_05
Vollmacht
Eigentümer können sich für die Angelegenheiten der STWEG vertreten lassen und Dritte hierfür bevollmächtigen. Dazu sind allfällige Auflagen oder Einschränkungen im Reglement zu beachten. Vollmachten sind schriftlich zu erstellen und der Verwaltung abzugeben. Vollmachten können für ein bestimmtes Geschäft, für die gesamte Vertretung oder auch unbeschränkt ausgestellt werden.
http://www.forumstockwerk.ch/03_05
03_05_05
Vertretung
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